Am 25. und 26. September haben sich die Delegierten der sächsischen Kreisverbände in Bautzen zur 63. Landesdelegiertenkonferenz getroffen. Neben der Wahl eines/einer Beisitzer:in für den Landesvorstand standen auch Gremien auf Bundes- und Landesebene zur Wahl an. Für unseren Kreisverband haben sich Sabine Pelz als Revisorin und Tina Wünschmann als stellvertretende Revisorin für die Rechnungsprüfungskommission aufstellen lassen und wurden von der Versammlung gewählt. Herzlichen Glückwunsch!
Über einen Dringlichkeitsantrag hat sich die Landesdelegiertenkonferenz mit der Entscheidung des Heidenauer Stadtrates beschäftigt, künftig keine neuen Stolpersteine auf öffentlichen Gehwegen und Straßen mehr zu erlauben. Für uns ist klar: Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus gehört in die Mitte der Gesellschaft und in den Alltag von uns allen. Keine Form des Erinnerns darf pauschal abgelehnt werden. Gemeinsam mit den Opferverbänden muss eine angemessene und würdige Form der Erinnerung gefunden werden.
Dringlichkeitsantrag: Für eine menschenwürdige, würdevolle und öffentliche Erinnerungskultur
Der Landesverband Sachsen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
- setzt sich für ein würdevolles und öffentliches Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus ein. Eine Verlagerung von Gedenkorten an die Stadtränder
oder außerhalb von Gemeinden soll nur dann erfolgen, wenn ein räumlicher Bezug
gegeben ist, zum Beispiel bei Außenlagern. Es muss vermieden werden, dass Opfern
in räumlicher Nähe zu Täter des Nationalsozialismus oder Angehörigen der
Wehrmacht gedacht wird. - tritt in den Austausch mit Opferverbänden, um eine angemessene und würdevolle
Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus in Abstimmung mit den Verbänden
zu ermöglichen. - fordert den Landesverband Sachsen der Christlich Demokratischen Union
Deutschland auf, den eigenen Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und die Worte
von Friedrich Merz, Bundesvorsitzender der CDU Deutschland, ernst zu nehmen und
Ordnungsmaßnahmen gegen die Mitglieder der Heidenauer CDU zu ergreifen.
Zur Begründung:
Stolpersteine sind ein wichtiger Teil unserer Erinnerungskultur. Sie erinnern nicht abstrakt an die Verbrechen des Nationalsozialismus, sondern an konkrete Menschen: an ihre Namen, ihre Familien, ihre Wohnungen und ihre individuellen Lebensgeschichten. Genau darin liegt die besondere Bedeutung der Stolpersteine. Sie machen Geschichte dort sichtbar, wo sie stattgefunden hat – mitten im Alltag und im öffentlichen Raum. Wer an einem Stolperstein vorbeikommt, begegnet nicht nur einer Jahreszahl oder einer anonymen Opferzahl, sondern dem Schicksal eines Menschen. Diese Form des Gedenkens schafft Aufmerksamkeit und macht deutlich: Die Opfer des Nationalsozialismus waren keine Nummern, sondern Menschen aus unserer Mitte.
Am 24. September 2026 hat der Heidenauer Stadtrat den Antrag von AfD, CDU und BOD (Bündnisses Oberelbe für mehr Demokratie) angenommen, nach dem im Stadtgebiet auf öffentlichen Gehwegen und Straßen künftig keine Stolpersteine mehr errichtet werden dürfen. Neben AfD, CDU und BOD hat auch der wegen Körperverletzung und Volksverhetzung vorbestrafte Stadtrat Max Schreiber der Freien Sachsen für den Antrag gestimmt.
In unserem antifaschistischen Selbstverständnis setzt sich der Landesverband Sachsen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen jedwede Form des Geschichtsrevisionismus ein. Die Erinnerung an die Zeit und die Opfer des Nationalsozialismus ist uns Mahnung und Warnung zugleich. Deshalb gehört die Erinnerung daran in die Mitte der Gesellschaft, unserer Städte und Gemeinden. Diese Erinnerung darf nicht zurückgedrängt werden.
Die AfD versucht seit Jahren, das öffentliche Gedenken an die Opfer der Nationalsozialisten zu bagatellisieren und zu verdrängen. Nach ihrem Erfolg in Heidenau ist es wahrscheinlich, dass sie es in anderen Stadträten erneut versuchen wird. Mit diesem Beschluss setzt der Landesverband Sachsen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das klare Zeichen, dass „nie wieder ist jetzt“ keine Floskel ist. Sondern Ausdruck einer demokratischen, auf die Würde des Menschen ausgerichteten Politik.
Es geht um Euch!
Der Leitantrag des Landesverbandes nimmt die Alltagsprobleme der Menschen in den Fokus. Energiepreise, Bürokratie, öffentlicher Nahverkehr, Ärztemangel, Bildung – Der Landesverband hat in einem Rundumschlag Forderungen für die Probleme der Menschen aufgestellt, die alle darauf abzielen, das Leben der Menschen zu verbessern. Insgesamt 20 Änderungsanträge haben dem Leitantrag den letzten Schliff verpasst und dafür gesorgt, dass er mit nur einer Enthaltung von der Landesdelegiertenkonferenz angenommen wurde.
Leitantrag: „Es geht um euch – Für eine Politik, die den Alltag aller Menschen in Sachsen
spürbar verbessert und Zukunft sichert
BÜNDNISGRÜNE Politik in Sachsen ist eine Politik der Verantwortung. Als
Menschenrechts- und Klimaschutzpartei arbeiten wir kontinuierlich daran, den Alltag
der Menschen in Sachsen spürbar zu verbessern und Zukunft zu sichern. Dabei geht es
uns um jeden einzelnen Menschen, der jetzt oder in Zukunft in Sachsen lebt.
Es geht um Euch.
Wir schlagen redaktionell eine andere Sortierung der Aufzählung vor:
Es geht um Euch Schülerinnen… – Es geht um Euch junge Menschen… – Es geht um
Euch Auszubildende… – Es geht um Euch HandwerkerInnen… – Es geht um Euch
Alleinerziehende… – Es geht um Euch pflegende Angehörige… – Es geht um Euch
RentnerInnen…
Es geht um euch Erzieher*innen: Ihr legt jeden Morgen den Grundstein für die Zukunft
unserer Kinder und fragt euch trotzdem, ob ihr im kommenden Jahr noch eine Stelle
habt, mit der ihr rechnen könnt.
Es geht um euch Auszubildende auf dem Land: Ihr müsst euren Tag nach dem Fahrplan
richten, weil die Busse so selten fahren und fragt euch dabei, warum Mobilität vom
Wohnort abhängt.
Es geht um euch Handwerker*innen: Ihr wollt euer Unternehmen nachhaltig ausrichten,
müsst euch dafür aber durch einen Dschungel aus Vorschriften kämpfen.
Es geht um euch Arbeiter*innen: Ihr bildet das Rückgrat welches unsere Gesellschaft
trägt und seid besonders von Strukturwandel und Standortkrisen betroffen, ohne den
Erhalt eurer Wertschöpfungskraft kann die Last der Veränderungen nicht getragen
werden.
Es geht um euch Rentner*innen: Ihr habt ein Leben lang gearbeitet und müsst heute
Angst vor der nächsten Stromrechnung haben.
Es geht um euch pflegende Angehörige: Ihr versorgt eure Eltern, werdet zwischen Beruf
und Familie aufgerieben und müsst erleben, dass der Staat eure Leistung als
selbstverständlich hinnimmt.
Es geht um euch Ehrenamtler*innen: Ihr engagiert euch in Gewerkschaften,
Sozialverbänden, Sport-, Kultur- oder Demokratievereinen und haltet damit unsere
Gesellschaft zusammen. Doch zwischen Arbeit, Kinderbetreuung und immer mehr
Bürokratie fehlt euch oft genau das, was ihr am dringendsten braucht: Zeit und
Unterstützung für euer Engagement.
Es geht um euch Schüler*innen: Nach der Schule würdet ihr gern Tanzen lernen, aber
weder in der Schule noch in eurem Ort gibt es dafür ein Angebot.
Es geht um euch Alleinerziehende: Ihr organisiert, plant, arbeitet jeden Tag – und
trotzdem wisst ihr, dass eure Kinder nicht die gleichen Chancen wie andere haben.
Es geht um euch junge Menschen: Ihr wollt in Ruhe euer eigenes Ding machen, erlebt
aber viel zu oft Diskriminierung wegen eurer Hautfarbe, eurer Religion, eurer
Behinderung oder weil ihr queer seid.
Es geht um Euch alle.
Die Probleme in eurem Alltag sind strukturelle Probleme. Wir sächsischen
BÜNDNISGRÜNEN wollen mit euch gemeinsam Sachsen so verändern, dass der Alltag für
alle besser wird.
Politik beginnt nicht in Parlamenten, sondern dort, wo Menschen leben. Sie beginnt
bei den Fragen, die sich Menschen jeden Morgen stellen. Reicht mein Geld? Kommt mein
Kind gut durch die Schule? Kann ich meine Eltern gut pflegen? Bleibt mein Dorf
lebenswert? Kann ich mir den nächsten Urlaub leisten? Wird mein Arbeitsplatz morgen
noch da sein? Wer diese Fragen konkret beantwortet, gestaltet Zukunft.
Wer sie ignoriert, verliert Vertrauen. Wir leben in einer Zeit großer Umbrüche. Die
Klimakrise ist keine Zukunftsfrage mehr. Sie verändert längst unseren Alltag.
Hitzewellen gefährden unsere Gesundheit. Dürren bedrohen Landwirtschaft und Wälder.
Starkregen und Hochwasser zerstören Existenzen. Gleichzeitig verändern
Digitalisierung und künstliche Intelligenz unsere Arbeitswelt so schnell.
Arbeitsplätze gehen verloren, viele müssen um ihre beruflichen Perspektiven fürchten.
Internationale Konflikte erschüttern unsere Sicherheit. Der demografische Wandel
stellt uns zunehmend vor Herausforderungen. Unsere Demokratie steht unter Druck wie
lange nicht. Doch obwohl sich die Herausforderungen verändern, bleibt ein politischer
Grundsatz konstant:
Ein demokratisches Miteinander ist dort stabil, wo Menschen darauf vertrauen können,
dass Politik ihren Alltag verbessert und Zukunft sichert. Demokratie verliert dort an
Substanz, wo Menschen mit Fragen und Sorgen, die ihren Alltag bestimmen, ins Leere
laufen.
Unsere Antwort: Sachsen spürbar gerechter machen
Wir setzen uns dafür ein, dass Gerechtigkeit, Demokratie und soziale Sicherheit keine
verschwommenen Floskeln bleiben, sondern zu konkreten Verbesserungen im Alltag
werden. Wir bleiben nicht nur bei einer Vision für ein gerechtes Sachsen, sondern
arbeiten kontinuierlich und verlässlich für konkrete Ziele, die den Alltag der
Menschen in Sachsen betreffen.
I. Ein Sachsen, das sich alle leisten können
Ein Sachsen, das sich alle leisten können, ist ein Sachsen, in dem Wohnen, Energie,
Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe nicht zum Luxus werden. Für viele Menschen
entscheidet sich politische Glaubwürdigkeit nicht in großen Überschriften, sondern am
Monatsende: Reicht das Geld für Miete, Strom, Heizung, gesunde Ernährung,
Schulmaterial, Kultur, Sportverein oder notwendige Unterstützung? Genau hier muss
verantwortungsvolle Landespolitik ansetzen.
Darum fordern wir BÜNDNISGRÜNE:
- Kostenvorteile Erneuerbarer Energien nutzen
Die Menschen müssen davon profitieren, dass vor Ort Strom aus Wind und Sonne
erzeugt werden. Wir wollen, dass Menschen und Wirtschaft in Sachsen weiter Teil
der Energiewende sein können. Selbsterzeugter Strom aus Balkonkraftwerken und
privaten PV-Anlagen kann die eigenen Stromkosten direkt und spürbar senken.
Darüber hinaus müssen regionale und lokale Versorgungskonzepte, wie Energy-
Sharing, breite Anwendung finden. Windräder und große PV-Anlagen sollen
weiterhin wichtige Beiträge zur Versorgung und finanziellen Entlastung der
Kommunen leisten. - Die Akzeptanz der Energiewende hängt davon ab, dass Kommunen und Netzstabilität
gemeinsam mitgedacht werden. Die Landesregierung soll sich auf Bundesebene dafür
einsetzen, dass die verpflichtende kommunale Beteiligung an Erträgen aus EE-
Anlagen konsequent umgesetzt und wo möglich ausgeweitet wird, damit
Standortgemeinden direkt profitieren. Bei Ausschreibungen für gesicherte
Leistung (Backup-Kraftwerke) müssen Batteriespeicher technologieneutral
gleichberechtigt mit Gaskraftwerken teilnehmen können, statt strukturell
benachteiligt zu werden. Zugleich braucht es einen beschleunigten Ausbau und die
Digitalisierung der Verteilnetze – insbesondere den zügigen Rollout
intelligenter Messsysteme (Smart Meter) – als Voraussetzung dafür, dass Anreize
zur Verbrauchsflexibilisierung (z. B. dynamische Stromtarife) bei Haushalten und
Gewerbe überhaupt wirken können. - Kommunen finanziell stärken, damit sie bezahlbare Daseinsvorsorge sichern können
Ob Wohnen, Energieberatung, soziale Infrastruktur, Kultur, Mobilität oder
weitere Beratungsangebote – Kommunen brauchen ausreichend finanzielle
Spielräume, um diese Aufgaben verlässlich erfüllen zu können. Dafür sollen im
Landeshaushalt die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Zudem muss sich die
Landesregierung auf Bundesebene für eine Stärkung des Konnexitätsprinzips
einsetzen. Denn es gilt: „Wer bestellt, bezahlt!“ - Bezahlbares Wohnen sichern
In Großstädten und einzelnen Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt besteht
dringender Handlungsbedarf, damit Wohnraum überall in Sachsen bezahlbar ist. Wir
fordern Maßnahmen, die dieses Ziel konsequent verfolgen. Dazu gehören u. a.- ein Mindestanteil von 30% für sozialen Mietwohnraum mit dauerhafter Preisbindung
bei allen größeren Neubauvorhaben, Stärkung des gemeinwohlorientierten
Wohnungsbaus sowie der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen,
eine Bauverpflichtung und ein entschlossenes Vorgehen gegen spekulativen
Nichtbau sowie Zweckentfremdung von - Wohnungsunternehmen, ein entschlossenes Vorgehen gegen Zweckentfremdung von
Wohnraum und ein (bundesweiter) Mietendeckel.
- ein Mindestanteil von 30% für sozialen Mietwohnraum mit dauerhafter Preisbindung
- Konsequenter Einsatz für Arbeitnehmer*innenrechte
Die Arbeitnehmer*innen in Sachsen verdienen Respekt und gute Bedingungen am
Arbeitsplatz, durch Stärkung der Tarifbindung und der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie in allen Berufen. Außerdem fordern wir eine Vergabepolitik, die
dafür sorgt, dass öffentliche Gelder nur da fließen, wo faire Arbeitsbedingungen
garantiert sind. - Verantwortungsvolle Finanzpolitik statt Sparzwang
Für Politik, die den Alltag verbessert, braucht Sachsen Investitionen, die
soziale Sicherheit in der Gegenwart stärken und Zukunft verantwortungsvoll
gestalten. Dafür ist eine Reform der sächsischen Schuldenbremse notwendig. und
Dringend geboten ist die gerechte Kostenteilung für soziale Aufgaben gegenüber
den Kommunen: wir fordern eine Beteiligung der Freistaates am KSV, ein
Pflegegesetz mit kommunalem Gestaltungsauftrag und eine höhere Beteiligung bei
der Kita-Finanzierung.
II. Ein Sachsen, das funktioniert
Ein Sachsen das funktioniert, ist ein Sachsen, in dem Menschen ihren Alltag
zuverlässig organisieren können: Staatliche Leistungen sind einfach nutzbar und gut
erreichbar und die notwendige Infrastruktur funktioniert, in der Stadt genauso wie
auf dem Land. Der Bus fährt, der Zug kommt, die Straße ist sicher, der Arzt ist
erreichbar, der Antrag kann digital gestellt werden und junge Menschen sehen eine
Zukunft in ihrer Region. Gerade im ländlichen Raum entscheidet sich daran, ob
Menschen bleiben, zurückkommen oder doch wegziehen.
Zu einer starken Infrastruktur, die sich am Alltag der Menschen orientiert, gehört
für uns ein verlässliches und bezahlbares Mobilitätsangebot sowie eine moderne
Verwaltung in allen Regionen. Der Freistaat muss dafür sorgen, dass Lebensqualität
und Teilhabe nicht von der Postleitzahl abhängen.
Darum fordern wir BÜNDNISGRÜNE:
- Den Sachsentakt verwirklichen und ein verlässliches Mobilitätsangebot für ganz
Sachsen schaffen
Bahn, Plus-, und Taktbusse, sowie Bedarfsangebote sollen so miteinander
verknüpft werden, dass dichtere Takte und verlässliche Anschlüsse zwischen
Dörfern, Mittelzentren und Großstädten entstehen. - Den öffentlichen Verkehr dauerhaft und auskömmlich finanzieren
Die Landesregierung muss bestehende Angebote von Bus und Bahn absichern und
ausbauen, stillgelegte Bahnstrecken mit Potenzial reaktivieren und verlässlich
in Schienen, Fahrzeuge, Bahnhöfe und Haltestellen investieren. - Bezahlbare Mobilität für alle sichern
Wir setzen uns für einen Sozialtarif für das Deutschlandticket ein und fordern,
dass das bestehende Bildungsticket zu einem sachsenweit gültigen Bildungsticket
weiterentwickelt wird. - Verkehrsmittel sicher und möglichst barrierearm miteinander verknüpfen
Bahnhöfe und Haltestellen gilt es zu Mobilitätsstationen auszubauen, ein
durchgängiges Radwegenetz und sichere Fußwege zu schaffen, sowie Fahrradabstell-
und Ladeinfrastruktur flächendeckend bereitzustellen. - Eine moderne Verwaltung für Sachsen
Eine kluge Verwaltungsmodernisierung in Sachsen ist überfällig. Die
Landesregierung muss die Digitalisierung der Verwaltung mit einem
Qualitätsmanagement verknüpfen, das zum Ziel hat, Prozesse überall dort zu
vereinfachen, wo es geht: Es braucht u. a. digitale Anträge, schnellere
Verfahren, verständliche Kommunikation und erreichbare Ansprechpartner*innen als
Standard öffentlicher Verwaltung. Modernisierung darf kein plumper Vorwand für
den Abbau von Sozial- und Umweltstandards oder für planlose Stelleneinsparungen
mit dem Rasenmäher sein. Vielmehr braucht es aus BÜNDNISGRÜNER Sicht eine
fundierte Aufgabenkritik, die mit einer klaren Digitalisierungsstrategie
einhergeht und dabei auch die Leistungsfähigkeit der Kommunen in den Blick
nimmt. Gleichzeitig sollen die Bürger*innen darauf vertrauen können, dass
diejenigen, die diese Entscheidung mit staatlicher Autorität treffen, auch mit
beiden Füßen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wir stehen deshalb dafür,
dass unsere Verwaltung resilienter gegenüber Verfassungsfeinden aufgestellt
wird.
III. Ein Sachsen, das gut für alle sorgt
Eine Politik, die Alltag verbessert, ist besonders dann hoch relevant, wenn Menschen
Unterstützung und Fürsorge benötigen oder selbst anderen Menschen fürsorgend zur
Seite stehen. Die Sicherheit, im Krankheits- oder Pflegefall gut versorgt zu sein,
darf nicht vom Einkommen oder vom Wohnort abhängen. Verantwortungsvolle
Gesundheitspolitik hat alle Menschen im Blick, garantiert Selbstbestimmung und
sichert eine hochwertige, bedarfsgerechte Versorgung für alle. Diesem Anspruch genügt
die aktuelle sächsische Gesundheits- und Pflegepolitik nicht.
Darum fordern wir BÜNDNISGRÜNE:
- Gute Versorgung von Anfang anSachsen braucht ein Gesamtkonzept für wohnortnahe
Geburten. Das beinhaltet einegute Versorgung in der Schwangerschaft sowie im
Wochenbett und darüber hinaus. In ganz Sachsen muss sichergestellt werden, dass
Schwangere und Wöchnerinnen sowie junge Mütter die Versorgung bekommen, die sie
brauchen und die zu ihren Ansprüchen passt. - Wege aus dem Ärzt*innenmangel
In vielen Regionen in Sachsen ist der haus- und fachärztliche Versorgungsgrad
viel zu niedrig. Menschen warten lange auf Termine, finden keine Fachärzt*innen
oder sind sogar gänzlich von hausärztlicher Versorgung abgeschnitten. Die von
der Landesregierung ergriffenen Maßnahmen reichen nicht aus. Die Staatsregierung
muss verlässliche Startbedingungen für junge Ärzt*innen schaffen und ihre
Ausbildung sowie Niederlassung gezielt fördern. Finanzielle Anreize allein
reichen nicht aus. Investitionen in die Infrastruktur des ländlichen Raums, auch
mit Blick auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen medizinisch
unterversorgte Regionen für junge Ärzt*innen attraktiv. Gleichzeitig muss die
Landesregierung moderne Versorgungsstrukturen etablieren und regionale
Gesundheitszentren, den Ausbau von Telemedizin/Telepharmazie und die Versorgung
durch medizinische Fachangestellte und Pflegeexpert*innen stärken. - Die Stärkung psychologischer und psychosozialer Versorgung in Sachsen
Die psychosoziale Versorgung ist nicht bedarfsgerecht. Gerade weil die
Bundesregierung mit den Kürzungen in der Psychotherapie die Versorgungskrise in
diesem Bereich verschärft, muss Sachsen hier dagegenhalten. Sachsen muss seiner
Verantwortung nachkommen: Wir fordern den Ausbau von Schulpsychologie und von
psychosozialen Beratungsstellen für verschiedene Zielgruppen. Psychosoziale
gemeindenahe Angebote müssen bedarfsgerecht kofinanziert, Beschäftigungsangebote
für psychisch Kranke dürfen nicht gekürzt werden. Zudem muss sich die
Staatsregierung im Bundesrat für eine bessere und Für eine tatsächlich
bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung in Stadt und Land ist eine
verlässliche Finanzierung für psychotherapeutische Weiterbildung essentiell. Wir
fordern den landesweiten Aufbau eines psychiatrischen Notdienstes nach
bayerischen Vorbild und dazu die Finanzierung in Modellregionen. - Die Unterstützung sächsischer Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen benötigen Investitionen und strukturelle Entlastung. Es
müssen Gelder dafür im Landeshaushalt bereitgestellt werden, die gezielt in
Modernisierung, Hitzeschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz investiert
werden können, um so Pflegeeinrichtungen strukturell die Bewohnenden vor Umlagen
zu entlasten.
IV. Ein Sachsen, das lebenswert bleibt
Der Klimawandel ist längst im Alltag der Menschen angekommen. Hitzewellen sind
besonders für die Menschen eine Belastung, die harte körperliche Arbeit im Freien
verrichten und in kleinen Wohnungen leben. Zudem stellt Hitze eine massive Gefahr für
ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen dar.
Dürreperioden bedrohen unsere Landwirtschaft, die Natur in Sachsen und führen zu
erhöhter Waldbrandgefahr.
Wir sächsischen BÜNDNISGRÜNEN arbeiten für ein Sachsen, das die Veränderungen des
Klimawandels ernst nimmt und Lösungen findet, die den Alltag aller Menschen – auch in
heißen Sommern – erträglich machen. Wir konzentrieren uns jedoch nicht nur auf für
alle spürbare Klimaanpassungen im Hier und Jetzt. Wir arbeiten für eine Zukunft mit
grünen Städten und Dörfern, sauberer Energie, nachhaltiger Landwirtschaft,
geschützter Natur und guter Luft zum Atmen für kommende Generationen für ein
lebenswertes Sachsen.
Darum fordern wir BÜNDNISGRÜNE:
- Mittel und Maßnahmen für sofortigen Hitzeschutz
Sachsen braucht einen landesweiten Hitzeschutzplan, Klimaanpassungen an Gebäuden
von Schulen, Kitas und Pflegeeinrichtungen sowie Krankenhäusern, Begrünung auf
Dächern und Fassaden sowie den Erhalt und Ausbau von Stadtbäumen und
Stadtwäldern. Wir wollen eine Netto-Null-Flächenversieglungsstrategie,
effektiven Gewässerschutz sowie den Erhalt und die Stärkung sächsischer
Naturschutzgebiete. Für zunehmende Waldbrandgefahren und Extremwetterereignisse
müssen Vorsorge und Katastrophenschutz gezielt gestärkt werden. Die
Landesregierung darf die Kommunen mit dieser wichtigen Aufgabe nicht im Stich
lassen. Außerdem fordern wir kostenloses Trinkwasser in allen öffentlichen
Gebäuden in Sachsen sowie ein Update für den Hitzeschutz für sächsische
Arbeitnehmer*innen. - Extra-Power statt Rotstift in Sachen Klimaschutz
Die Landesregierung muss die Bremse in Sachen Klimaschutz lösen. Wir fordern ein
sächsisches Klimaschutzgesetz, die Beschleunigung des Kohleausstiegs und die
Wiedereinführung der Klimamillion für sächsische Kommunen. Die Landesregierung muss
den klimaresilienten Waldumbau vorantreiben sowie eine klimaangepasste Landwirtschaft
stärken. Die Landesregierung muss die Bremse in Sachen Klimaschutz lösen. Wir fordern
einen Kohleausstieg bis spätestens 2030, ein verbindliche Datum für den
Gasausstieg deutlich vor 2045, eine Absage an neue Gasprojekte im Freistaat,
eine Netto-Null-Flächenversieglungsstrategie, effektiven Gewässerschutz sowie den Erhalt und die
Stärkung sächsischer Naturschutzgebiete und die Wiedereinführung der Klimamillion für sächsische
Kommunen. Die Landesregierung muss den klimaresilienten Waldumbau vorantreiben sowie
eine klimaangepasste Landwirtschaft stärken. - Energiewende vorantreiben
Durch eine verlässliche und effektive Genehmigungspraxis, ein Festhalten am 2%-
Flächenziel und konsequentes Repowering soll der Rückstand im Windkraftausbau
aufgeholt und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern reduziert werden.
Grundsätzlich sollten neue Gewerbegebäude, Mehrfamilienhäuser und Parkplätze mit
Photovoltaik ausgestattet sein. Flankierend muss die Netz- und
Speicherinfrastruktur beschleunigt und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Digitalisierung und intelligente Steuerung sollen die Effizienz der
Netzsteuerung stärken. Durch zukunftsfähige Konzepte wie Energy-Sharing wollen
wir ökonomische und ökologische Vorteile sowie Partizipation und Akzeptanz
stärken.
Wir befürworten eine Solarpflicht für neue Gewerbebauten ab 100 m² Nutzfläche,
Mehrfamilienhäuser und größere Parkplätze, mit Ausnahmen für kleine Betriebe und
unzumutbare Einzelfälle. Bei Windkraft-Genehmigungen setzen wir auf feste
Bearbeitungsfristen und digitale Verfahren, bei unverändertem Natur- und
Artenschutzstandard.
- Sicherung der Wasserversorgung für Mensch und Natur
Die Landesregierung muss Schwammstadtkonzepte fördern, Wasserrückhalt in der
Fläche und Renaturierung von Fließgewässern vorantreiben sowie verlässliche
Rahmenbedingungen für sauberes Wasser überall in Sachsen und eine zukunftsfähige
Wasserinfrastruktur schaffen.
V. Ein Sachsen, das Chancen schafft
Ein Sachsen, das Chancen schafft, ist ein Sachsen, in dem Herkunft, Wohnort und
Geldbeutel nicht über den Lebensweg eines Menschen entscheiden. Gute Bildung, starke
Ausbildung, offene Hochschulen, lebendige Kultur, lebenslanges Lernen und ein
innovativer Mittelstand gehören zusammen. Sie sind die Grundlage dafür, dass Menschen
in Sachsen bleiben, zurückkommen oder hier neu anfangen können.
Wir fordern von der Landespolitik, Bildung als zentrale Zukunftsaufgabe zu behandeln.
Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen brauchen
verlässliche Finanzierung, gutes Personal, moderne Räume, deren digitale Ausstattung
und Wartung sowie mehr Freiheit für gute pädagogische Arbeit. Sachsen darf nicht
länger hinnehmen, dass Unterricht ausfällt, Ausbildungswege unübersichtlich sind oder
Weiterbildung vom Zufall abhängt.
Deshalb fordern wir BÜNDNISGRÜNE:
- Mehr Qualität in der Bildung
Verlässliche Investitionen in Kitas, Schulen, Berufsschulen, Hochschulen,
Weiterbildung und Kultur sind notwendig, um gute Lern- und Arbeitsbedingungen zu
schaffen. - Bildungsgerechtigkeit stärken
Damit Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft, Einkommen und Wohnort in
sächsischen Schulen gut lernen können, braucht es eine verlässliche
Personalplanung, moderne Ausstattung, gute und in der Fläche abgesicherte
Ganztagsangebote, auf Basis eines verbindlichen pädagogischen Gesamtkonzeptes,
Schulassistenzen in jeder Schule sowie mehr Schulsozialarbeit. Um den Erhalt von
Schulen im Zuge der demografischen Entwicklung abzusichern, fordern wir mehr
planerische und organisatorische Flexibilität bei den Beschulungsmöglichkeiten
vor Ort. Dazu gehört ebenso der konsequente Ausbau von Gemeinschaftsschulen und
dem Modell Oberschule+. - Berufliche Bildung und Berufsschulen im ländlichen Raum sichern
Übergänge von Schule in Ausbildung, Studium und Beruf sollen verbessert und die
Kooperationen mit Betrieben unterstützt werden. - Lebenslanges Lernen ermöglichen
Wir wollen bezahlbare, erreichbare und flexible Weiterbildungsangebote für
Menschen in allen Lebensphasen. - Wissenschaft, Kultur und Kreativität als Zukunftskräfte stärken
Hochschulen, Forschung, Bibliotheken, Musikschulen, Theater, freie Träger,
Jugendkunstschulen und Soziokultur sollen verlässlich abgesichert werden. - Kleine und mittlere Unternehmen entlasten
Bürokratie und Überregulierung sind laut sächsischen IHKs das zentrale
Investitionshemmnis für die Wirtschaft. Deshalb begrüßen wir die von der
Staatsregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und fordern
deren konsequente Umsetzung – insbesondere den Abbau von Berichts-, Auskunfts-,
Nachweis-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, schnellere und
digitalisierte Genehmigungsverfahren sowie die Umsetzung des Once-Only-Prinzips.
VI. Ein Sachsen für alle
Wenn wir BÜNDNISGRÜNEN von Verbesserungen im Alltag sprechen, dann meinen wir damit
den Alltag aller Menschen. Unsere Politik steht damit im konkreten Kontrast zu einer
Politik, die ihr Handeln nur auf die Stärkung von Eliten, auf eine vermeintlich
„normale“ Mitte der Gesellschaft oder auf die eigene Wähler*innengruppe ausrichten.
Unsere Politik hat alle im Blick und arbeitet gegen soziale Kälte und
Armutsverstärkung. Durch diese Politik der sozialen Kälte und Armutsverstärkung gerät
der Alltag vieler Menschen ins Wanken. Ob Menschen Schutz vor Gewalt finden,
selbstbestimmt leben und gleichberechtigt teilhaben können – daran zeigt sich, ob
Sachsen wirklich für alle da ist. Gerade angesichts des erstarkenden
Rechtsextremismus setzen wir uns dafür ein, Grundrechte zu schützen, echte
Gleichberechtigung zu schaffen und die Sicherheit aller Menschen in Sachsen zu
gewährleisten.
Deshalb fordern wir BÜNDNISGRÜNE:
- Endlich feministische Politik für Sachsen
Die Staatsregierung und der Landtag werden von weißen Männern dominiert.
Weibliche und queere Personen sind im Landtag nicht ausreichend repräsentiert.
Um den Alltag von Frauen und queeren Personen in Sachsen zu verbessern, fordern
wir wirksame Maßnahmen für Geschlechtergerechtigkeit, Selbstbestimmung und
Schutz vor Gewalt. Dazu gehören insbesondere Initiativen gegen Periodenarmut,
wie etwa kostenlose Periodenprodukte in öffentlichen Gebäuden, einen sicheren
und verlässlichen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, den bedarfsgerechten
Ausbau von Gewaltschutzeinrichtungen und Beratungsangeboten sowie die
konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Wir fordern, dass queere Menschen
überall in Sachsen sicher und diskriminierungsfrei leben können. Deshalb muss
der weiterentwickelte Landesaktionsplan Vielfalt endlich beschlossen und
umgesetzt werden. Weiterhin fordern wird den Schutz aller CSDs in Sachsen durch
Anerkennung ihrer politischen Dimension, den Ausbau von Beratungsstellen,
Bildungsarbeit und Safe Spaces für queere Jugendliche. Dafür braucht es eine
dauerhafte und verlässliche Finanzierung. - Inklusion als politische Aufgabe statt als Worthülse
Das Inklusions- und Teilhabegesetz muss überarbeitet und so umgesetzt werden,
dass es der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht. Weiterbildungen im
Bereich Vielfalt, Inklusion, Barrierefreiheit und Ableismus, also die kritische
Reflexion der Defizitorientierung bei Menschen mit Behinderungen, sollen für
alle Beschäftigten in der Verwaltung ausgebaut werden. Zudem fordern wir eine
Erhöhung der Quote von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst.
- Schluss mit der Entrechtung von Menschen im Asylprozess
Die migrationspolitischen Maßnahmen auf Landes- und Bundesebene sind mit
erheblichen Eingriffen in Menschenrechte verbunden. Wir fordern hier eine
Kehrtwende hin zu Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit. Dazu gehören ein Ende
der migrationspolitisch begründeten und zudem rechtswidrigen Grenzkontrollen an
sächsischen Außengrenzen, eine Umsetzung der GEAS-Reform in Sachsen, die der
Erkennung und Berücksichtigung von Schutzbedürftigkeit Priorität einräumt,
Rechtsberatung ermöglicht, Schulzugang von Kindern spätestens nach zwei Monaten
ermöglicht und Freiheitsbeschränkungen, insbesondere von Familien mit Kindern,
ausschließt. - Ein Sachsen für alle Generationen
Die sächsische Landesregierung muss Strukturen stärken, die ein gutes
Miteinander der Generationen ermöglichen. Dafür soll sie bspw.
Gemeinschaftsgärten, mobile Begegnungscafés und Bibliotheksbusse fördern,
zivilgesellschaftliche Organisationen, die das Miteinander vor Ort gestalten
verlässlich finanzieren und generationsübergreifende Wohnprojekte stärker
unterstützen. Zudem darf die Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen von der
Landesregierung nicht ständig unter Finanzierungsunsicherheit gestellt werden.
Wir fordern eine Erhöhung und Weiterentwicklung der Jugendpauschale, um jungen
Menschen Freiräume, Sicherheit und verlässliche Angebote als Grundlage dafür zur
Verfügung zu stellen, dass sie selbst in ihrer Kommune mitgestalten können.
Politik, die Alltag verbessert als konkrete Demokratieoffensive
Wir sind überzeugt, dass Politik, die den Alltag verbessert, das beste Mittel zur
Stärkung unserer Demokratie ist.
Wenn Alltagssorgen und Zukunftsängste abgebaut werden, fehlen AfD und anderen
rechtsextremen Kräften der Nährboden für ihre Politik der Angst.
Politik die den Alltag verbessert, eröffnet Möglichkeiten zur Mitgestaltung und für
ein vielfältiges Miteinander. Wenn durch politische Entscheidungen Probleme gelöst
werden, wächst das Vertrauen in die Demokratie und damit auch die Bereitschaft, sich
aktiv einzubringen. Die Voraussetzung für diese Art der Mitgestaltung und des
Zusammenhalts ist, dass Menschen Kapazitäten zur Mitgestaltung haben, an Veränderung
zum Guten glauben und beim Gestalten unterstützt statt ausgebremst werden. Wir
stärken das Ehrenamt und wollen, dass Mitgestaltung weder Privileg noch ermüdender
Kampf ist. Wir stehen an der Seite derer, die Verantwortung übernehmen, sich
einbringen und unsere Demokratie jeden Tag stärken.
Politik, die Alltag verbessert, als Gegenentwurf zu einer Politik, die Alltag
verschlechtert und Probleme ignoriert
Die sächsische Minderheitsregierung ist keine politische Kraft, die den Alltag der
Menschen spürbar verbessert und Zukunft nachhaltig sichert. Klimaschutz und
Energiewende werden verschleppt. Auf Alltagssorgen wie Ärzt*innenmangel oder
überhitzte Pflegeeinrichtungen haben die Regierungsparteien keine Antworten. Als
BÜNDNISGRÜNE Opposition steht unsere Politik als Gegenentwurf zu Stillstand,
Rückschritt und Problemignoranz. Wir agieren in Verantwortung für alle Menschen in
Sachsen. Wir wollen Alltagsprobleme lösen und Zukunft nachhaltig sichern.
Aktiv, solidarisch, BÜNDNISGRÜN
Demokratie lebt von den Menschen, die sie jeden Tag mit ihrem Engagement, ihrer
Haltung und ihrem Zusammenhalt tragen. Bei uns sind diese Menschen engagiert als
Basismitglieder, die Plakate aufhängen, an Türen klingeln, an Ständen stehen, Flyer
verteilen und dabei immer ins Gespräch kommen, aber sich auch online in Debatten
einbringen und unseren Botschaften Reichweite geben. Es sind Kreisvorstände, die ihre
Mitgliedschaft organisieren und es so möglich machen, dass sich jede Person innerhalb
der Partei einbringen kann, wie es für sie am besten geht. Sie stellen das Fundament
von Verlässlichkeit und Kontinuität innerhalb der Partei dar. Es sind die kommunalen
Mandatsträger*innen, die Debatten innerhalb ihrer Kommune mitgestalten oder überhaupt
erst lostreten, die Sorgen und Wünsche der Bürger*innen aufnehmen und an die
Verwaltung und Verantwortungsträger*innen innerhalb der Kommune herantragen. Es sind
unsere Landesarbeitsgemeinschaften, die an unseren Themen dranbleiben, genauso wie
unsere Abgeordneten in Land, Bund und Europa, die für mehr Beteiligungsmöglichkeiten
aller Menschen in Sachsen sorgen und sich im Parlament dafür einsetzen, dass nicht
nur die lauten Stimmen gehört werden. Uns allen gemein ist, dass wir als
demokratische Kraft gemeinsam mit den vielen engagierten Menschen in Sachsen für ein
offenes, gerechtes und solidarisches Miteinander stehen. Nicht umsonst sind wir das
BÜNDNIS 90, das eben nicht allein aus sich heraus entstanden ist, sondern im Diskurs
in verschiedenen Bündnissen und vielen ernsthaften Diskussionen, vor denen wir uns
aber nie gescheut haben sie zu führen. Diese Kraft der Auseinandersetzung, des
Dialogs, der unermüdlichen, verlässlichen und kontinuierlichen Arbeit mit den
Menschen in diesem Land, ist der Kern unserer Arbeit. Diese Kraft dürfen wir niemals
verspielen.
Deshalb suchen wir aktiv den Schulterschluss mit euch – mit Menschen, die
Verantwortung übernehmen, sich einbringen und unsere Demokratie jeden Tag stärken.
Denn nur gemeinsam können wir Alltag für alle verbessern, Sachsen zusammenhalten und
die Zukunft unseres Landes gestalten. Darum geht’s bei BÜNDNISGRÜNER Politik in
Sachsen: Es geht um Euch!
Abschiebungen, Rechenzentren, Wasser
Die Delegierten der sächsischen Kreisverbände haben darüber hinaus eine vielzahl von Anträgen behandelt. So wird ein Abschiebestopp nach Afghanistan gefordert, da nicht die derzeitige Lage im Land eine Gefahr für die Menschen darstellt, die vor den Taliban geflohen sind. Deutlich kritisiert wird in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit vertretern der Taliban.
Bei neu geplanten Rechenzentren fordern wir, bei der Errichtung unter größtmögliche Umwelt- und Naturaspekten zu stellen. Die bebaute Fläche muss ausgeglichen werden und der Betrieb der Zentren muss nachhaltige Formen der Energiebereitstellung und Abwärmenutzung ermöglichen. Gleichzeitig muss eine Evaluierung stattfinden, welche Programme und Systemen in Behörden und Ministerien genutzt werden, um Synergieeffekte zu nutzen und somit Rechenkapazität einzusparen.
Der vergangene Sommer hat gezeigt, dass Wassermangel kein theoretisches Problem mehr ist. Einige Talsperren und Trinkwasserbecken führten so wenig Wasser wie selten. Das hat nicht nur Folgen für die Versorgung der Menschen, sondern auch für die Wirtschaft. Daher fordert der Landesverband, das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ weiterzuführen und zu schärften und die Genehmigung neuer Infrastruktur- und Bauprojekte sowie Folgegenehmigungen für Bauten und Anlagen, die Bereits in Betrieb sind, deutlich auf Umelt- und Wasserschutz ausgerichtete Kriterien zu knüpfen.
Alle beschlossenen Anträge der 63. Landesdelegiertenkonferenz:
Keine Abschiebungen nach Afghanistan (aus Sachsen)!
Keine Abschiebungen nach Afghanistan (aus Sachsen)!
In den letzten Monaten ist es vermehrt vorgekommen, dass vom Flughafen Leipzig/Halle
Menschen in Charterflügen mitten in der Nacht nach Afghanistan abgeschoben wurden.
Die Bundesregierung versucht den Umstand, dass für diese Abschiebungen eng mit den
islamistischen Terroristen der Taliban zusammengearbeitet wird, zu verheimlichen. Als
Partei der Menschenrechte positionieren wir uns öffentlich gegen Abschiebungen nach
Afghanistan und jegliche Zusammenarbeit mit den Taliban!
Wir sächsischen BÜNDNISGRÜNEN sehen die Verteidigung von Menschenrechten als unsere
Pflicht an. Afghanistan wird derzeit von den Taliban regiert. Die Taliban sind eine
menschenverachtende, islamistische Terrororganisation. Unter ihrer Herrschaft werden
Menschen getötet, gefoltert, Presse-, Meinungs- und Religionsfreiheit aufgehoben und
Frauen aller ihrer Rechte beraubt. Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban ist
die Menschenrechtslage in Afghanistan verheerend. Oppositionelle,
Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen, ehemalige
Regierungsmitarbeiter*innen, religiöse und ethnische Minderheiten sowie Menschen, die
sich den immer weiterreichenden Regeln der Taliban nicht unterwerfen, sind in
Afghanistan in Lebensgefahr. Gleichzeitig verschärft sich die humanitäre Lage im
Land: Große Teile der Bevölkerung leiden unter Armut und Hunger, die
Gesundheitsversorgung ist katastrophal.
Die Flucht ist für viele Menschen die einzige Überlebensoption. Wer von Deutschland
aus später zurück nach Afghanistan abgeschoben wird, dem drohen schwere
Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Tod. Es ist unverantwortlich und unmenschlich,
Menschen diesem Regime auszuliefern.
Um die Abschiebungen nach Afghanistan überhaupt zu ermöglichen, arbeitet die
Bundesregierung mit den Taliban aktiv zusammen. Den Taliban wurden dafür
Diplomatenpässe ausgestellt und sie durften die Botschaft und die Konsulate beziehen.
Dadurch haben die Taliban auch Informationen über jeden, der von Deutschland aus
zurück nach Afghanistan abgeschoben wird. Dass die Bundesregierung es als akzeptabel
empfindet mit islamistischen Terroristen zusammenzuarbeiten, ist ein Skandal! Mit
Islamisten zusammenzuarbeiten ist das Gegenteil vom angekündigten konsequente Kampf
gegen Islamismus.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen appellieren deshalb an die Bundesregierung:
- Abschiebungen nach Afghanistan sofort zu stoppen.
- Jegliche Zusammenarbeit mit den Taliban auf nationaler und europäischer Ebene
unverzüglich zu beenden. - Alle von Deutschland ausgesprochenen Aufnahmezusagen sofort umzusetzen und das
Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan*innen wieder einzuführen. - Den Familiennachzug auch für Personen aus Afghanistan wieder zu ermöglichen.
Von der Sächsischen Staatsregierung fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen:
- einen Abschiebestopp für afghanische Staatsangehörige anzuordnen.
- sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass keine Abschiebeflüge
nach Afghanistan stattfinden und jegliche Zusammenarbeit mit den Taliban beendet
wird. - sich gegen die Errichtung eines Bundesausreisezentrums („Abschiebehub“) am
Flughafen Leipzig/Halle einzusetzen. - die Finanzierung der Asylverfahrensberatung sowie weiterer rechtlicher
Beratungsangebote in Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten sicherzustellen. - die bestehenden aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um
afghanischen Staatsangehörigen ohne Schutzstatus einen gesicherten Aufenthalt in
Deutschland zu ermöglichen.
Wer Menschenrechte ernst nimmt, der muss sich auch konsequent gegen die
Zusammenarbeit mit jenen einsetzen, die Menschenrechte mit Füßen treten!
Begründung
Mindestens dreimal wurde dieses Jahr bereits vom Flughafen Leipzig/Halle aus mitten in der Nacht nach Afghanistan durch Charterflüge abgeschoben.[1] Diese Flüge betreffen Personen aus dem gesamten Bundesgebiet, die von Afghanistan nach Deutschland geflohen sind und aus unterschiedlichen Gründen abgeschoben werden. Bundesinnenminister Dobrindt hatte Ende Juli bereits angekündigt, dass auch Menschen, die zuvor nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, mittels solcher Charterflüge abgeschoben werden (was auch bereits passiert ist[2]). Dafür sollen bis zu drei Flüge pro Monat vorgesehen sein.[3]
Um diese Abschiebeflüge zu ermöglichen (die sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen hat), arbeitet sie mit dem Regime der Taliban zusammen. Die Taliban haben aktuell die Kontrolle über Afghanistan inne, nachdem 2021 der NATO-Einsatz dort beendet wurde. Diese Kooperation zwischen den Taliban und der Bundesregierung geht soweit, dass es den „diplomatischen“ Vertretern der Taliban genehmigt wurde nach Deutschland einzureisen und hier die afghanischen Auslandsvertretungen in Bonn und Berlin zu beziehen.[4]
Bei den Abschiebungen werden diese Vertreter der Taliban dann herangezogen, um diejenigen, die nach Kabul abgeschoben werden sollen, zu identifizieren. Die Ausreisepflichtigen werden teilweise den Taliban vorgeführt. Durch die Zusammenarbeit mit der Talibanregierung verschafft die Bundesregierung dieser auch Zugang zu personenbezogenen Daten von Menschen, die vor den Taliban geflüchtet sind. Dieses Verhalten ist nicht nur das Gegenteil der konsequenten Bekämpfung von Islamismus, sondern schadet Geflüchteten aus Afghanistan, sehr konkret auch der internationalen Glaubwürdigkeit Deutschlands und sorgt für die Bagatellisierung des Regimes.
Die aktuelle Lage in Afghanistan lässt es aus Gründen der Menschlichkeit und der Menschenrechte nicht zu, dorthin Menschen abzuschieben, die vor den Machthabern geflohen sind. Um ins Visier der Taliban zu gelangen muss man nicht einmal offen Widerstand gegen sie leisten; es reicht bereits, sie nicht aktiv zu unterstützen, wie Faridoon Tofan (welcher im Juli 2026 abgeschoben wurde) erläutert und seine Anwältin bestätigt.[5] Diese Menschen zurück nach Afghanistan zu fliegen ist unverantwortlich in Anbetracht des Umstands, dass die Taliban über jede abgeschobene Person Bescheid wissen und auch über die staatlichen Ressourcen verfügen, um deren Familien und Umfeld ausfindig zu machen. Die humanitäre Lage in Afghanistan ist fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban verheerend. Menschenrechtsorganisationen berichten über Folter, Verfolgung, willkürliche Inhaftierungen, Körperstrafen (z. B. Auspeitschen) und auch Hinrichtungen.[6] Seit Jahren werden in Afghanistan die Rechte von Frauen und Mädchen systematisch zurückgeschraubt. Sie dürfen nach dem 10. Lebensjahr nicht mehr die Schule besuchen, Frauen haben keinen Zugang zu Universitäten oder manchen Berufen. Sie müssen in der Öffentlichkeit ihren gesamten Körper inklusive Gesicht verhüllen und stets von einem Mann begleitet werden.[7] Das gilt auch für medizinische Versorgung oder bspw. Rechtsberatung. Schutzunterkünfte oder offizielle Hilfsstrukturen für Frauen, die Opfer von Zwangsehen, häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt oder dergleichen werden, gibt es nicht. Eine Frau, die sich (mit männlicher Begleitung) versucht gegen ihren Partner rechtlich zu wehren, muss damit rechnen, dass dieser weiter mit ihr zusammenlebt und keine (relevante) Strafe für sein Verhalten erhält oder gar aus ihrem Umfeld entfernt wird. Zudem ist die Versorgungslage in Afghanistan sehr schlecht. Laut dem Amnesty International Report 2025 benötigen in Afghanistan aktuell knapp 23 Millionen Menschen (ca. die Hälfte der Bevölkerung) humanitäre Hilfe.[8] Gründe dafür sind u. a. die enorme Armut im Land, aber auch Faktoren wie verheerende Erdbeben und die Auswirkungen des Klimawandels. Dazu kommt, dass die medizinische Versorgung sehr unterschiedlich ist, in ländlichen Regionen und für Frauen jedoch besonders prekär.[9] Darüber hinaus werden Freiheitsrechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungen, eine unabhängige Presse, Religionsfreiheit usw. nicht eingeräumt. Zusammenfassen lässt sich die Lage in Afghanistan als so schlecht, dass die Abschiebung von Menschen in dieses Land schlichtweg unverantwortlich ist.[10]
Der Flughafen Leipzig/Halle steht im Mittelpunkt dieser Abschiebungen nach Afghanistan. Der sächsische Innenminister Armin Schuster hat bereits mehrfach bekräftigt, dass er den Flughafen Leipzig/Halle als Abschiebehub der Bundesregierung forcieren will.[11] Mit der Errichtung des Landesausreisezentrums in Dresden, das vom sächsischen Flüchtlingsrat als „haftähnlich“ kritisiert wird, dürfte er diesem Anliegen einen großen Schritt näher gekommen sein.[12] In der Vergangenheit hat sich der sächsische Innenminister auch gegen die Möglichkeit einer Pflichtverteidigung für Menschen, die abgeschoben werden sollen, ausgesprochen und forderte eine Erzwingungshaft.
Rechtsstaat sichern und Bürgerrechte schützen — Für eine wissenschaftliche Untersuchung rassistischer Tendenzen in den sächsischen Sicherheitsbehörden
Immer wieder der Vorwurf: die Polizei sei rassistisch. Studien, die mit Betroffenen
durchgeführt werden, ergeben oft, dass der Vorwurf, die Polizei würde Racial
Profiling betreiben, zumindest teilweise begründet ist. Auch das seit 2024
existierende Amt des unabhängigen Polizeibeauftragten des Bundes hat schon Fälle von
Racial Profiling (etwa 12% der Beschwerden betreffen dieses Thema) bearbeitet und in
konkreten Fällen mehrmals das Verhalten von Beamten unter diesem Gesichtspunkt
beanstandet.
In einigen Bundesländern, sowie auf Bundesebene wurden mittlerweile Rassismusstudien
zu den Einstellungen von Polizist*innen durchgeführt. Zusammengefasst lauten die
Ergebnisse dieser Studien, dass durchaus rassistische Tendenzen in Polizeistrukturen
vorherrschen. Konkrete Daten für Sachsen gibt es jedoch nicht, auch weil Sachsen zu
der Mehrheit der Bundesländer gehört, in denen noch keine Studie durchgeführt wurde.
Das muss sich ändern!
Mit Blick darauf, dass in Sachsen bald KI-Systeme in der Polizeiarbeit eingesetzt
werden sollen, bei denen bekannt ist, dass sie rasstistische Vorurteile
reproduzieren, wäre die Durchführung einer solche Studie sehr wichtig. Nur mit einer
zuverlässigen Faktenlage lassen sich anschließend zielgerichtet Maßnahmen
implementieren, um ggf. vorherrschende Denkmuster zu reflektieren.
Deshalb fordert die Landesdelegiertenversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen,
die BÜNDNISGRÜNE Landtagsfraktion auf, sich für eine sachsenspezifische Studie
hinsichtlich Tendenzen und Denkmustern gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in
polizeilichen Strukturen, einzusetzen.
Begründung
Die Notwendigkeit dieses Antrags ergibt sich daraus, dass die Datenlage für Verbreitung rassistischer Tendenzen in Polizeistrukturen sowohl in quantitativer, als auch in qualitativer Hinsicht, sehr dünn ist. Anfang des Jahres kam eine Studie hinaus, die neben anderen Behörden auch die Bundespolizei untersuchte, außerdem wurden Studien in Hamburg, Berlin, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Sachsen war lediglich eins von 14 Bundesländern, welches an der sog. MEGAVO-Studie teilnahm, die herausfand, dass 14% der deutschen Polizist*innen rassistische Aussagen teilen und weitere 21% sich von diesen nicht distanzieren. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Bundesländer fand nicht statt. Insofern gibt es keinerlei Informationen über die Verbreitung rassistischen Einstellungen bei sächsischen Polizist*innen. Das ist jedoch insofern geboten, als das die Ergebnisse der anderen Studien nur bedingt auf das Bundesland Sachsen übertragen werden können (andere sozio-önomische Struktur des Bundeslands, andere Ausbildung, etc.). Die oben aufgelisteten Studien untersuchen einerseits die Einstellung von Beamten, als auch die alltäglichen Arbeitsabläufe und die Ausbildung durch u.a. Interviews, Fragebögen und qualitative Beobachtung.
Eine sachsenspezifische Erhebung ist weiterhin notwendig und sinnvoll aus demokratischen Gesichtspunkten. Polizist*innen haben eine enorme Verantwortung als ausführendes Organ des Staates und sind oft der erste Kontakt zwischen Bürger*innen und Rechtsstaat, sei es eine Personenkontrolle oder die Aufnahme einer Anzeige. Repräsentative Studien mit Betroffenen von polizeilichen Maßnahmen deuten darauf hin, dass Hautfarbe und rassistische Zuschreibungen eine Auswirkung darauf haben ob und wie Polizist*innen die Maßnahmen durchführen. Es liegt im Interesse eine demokratischen, offenen und toleranten Gesellschaft dem Ursprung dieses Befunds auf den Grund zu gehen und das fasst auch ein, die Verbreitung rassistischer Ansichten bei Polizeibeamt*innen, aber auch in den polizeilichen Ausbildungs- und Alltagsstrukturen wissenschaftlich zu untersuchen. Aus eine demokratischen Sicht, der Verpflichtung aus dem Grundgesetz folgend ist dies sogar geboten. Ein sehr konkretes Beispiel für die Authorität, die die sächsische Polizei inne hat und wie sie sie einsetzt, sind die sog. „gefährlichen Orte“. Das sind von der Polizei festgelegte Gebiete, an denen die Polizei mehr Befugnisse (bspw. hinsichtlich der anlasslosen Personen- und Taschenkontrolle) hat. Die Praxis der „gefährlichen Orte“ steht regelmäßig in der Kritik, weil in der Regel Orte mit hohem Bevölkerungsanteil an Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. das Umfeld von Geflüchtetenunterkünften) als „gefährlich“ markiert und damit stigmatisiert werden. Ein weiteres konkretes Beispiel, das verdeutlicht wie wichtig es ist, Erkenntnisse darüber zu haben inwiefern rassistische Ansichten bei Polizist*innen verbreitet sind, ist der Umstand, dass mit der neusten Polizeigesetznovelle, die Polizei zukünftig über KI-Software zur Gefahrenanalyse verfügen wird, die nachweislich rassistische Stereotype und Bias reproduziert. Im Interesse des demokratischen Rechtsstaat müssen wir darauf vertrauen können, dass sächsische Polizist*innen im Umgang mit dieser Software in der Lage sind die Ergebnisse der KI kritisch einzuordnen. Nicht zuletzt erlaubt eine Erhebung der Verbreitung rassistischen Tendenzen auch, dass Weiterbildungen, Anpassungen in der Ausbildung usw. deutlich zielgenauer eingesetzt werden.
Queerfeindlichkeit entschlossen entgegentreten – Keine Datenbanken von queeren Menschen!
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat schon 2025 angekündigt, dass bald wieder
Verzeichnisse über LGBTQIA+-Personen angelegt werden sollen. Konkrete Schritte (z. B.
die Behandlung im Bundesrat) wurden zwar kurzfristig verhindert, aber dass die Union
in den Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) sich nun für die Einführung per
Landesverordnung durch die Hintertür einsetzt, zeigt, dass das Thema nicht vom Tisch
ist.
Betroffene befürchten Datensammlungen wie im 19. und 20. Jahrhundert, sog. „Rosa
Listen“. Das waren Verzeichnisse, die bereits im Kaiserreich angelegt wurden und
Daten über homosexuelle, sowie trans- und intersexuelle und nicht-binäre Personen
enthielten. Sie dienten der Strafverfolgung, wurden im Nationalsozialismus zur
exzessiven Verfolgung verwendet und bis zur Abschaffung von §175 StGB von der Polizei
geführt. Jetzt kommen die Debatten zurück. Konkret wird diskutiert, die Daten von
Menschen zu erfassen, die vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch machen oder gemacht
haben. In dem Sonderregister sollen alte Geschlechts- und Namenseinträge gespeichert
und unterschiedlichen Behörden, darunter auch der Polizei, zugänglich gemacht
werden.
Das Vorhaben der Union stellt einen unzulässigen und unverhältnismäßigen Eingriff in
das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Personen dar! Es gibt keinen Grund für die
Einführung eines Sonderregisters und dieser pauschalen Erfassung und Verarbeitung der
Daten von tausenden Menschen. Stattdessen liest sich der Versuch der Einführung eines
Sonderregister als Ausspruch des unbegründeten Misstrauens gegenüber TIN*Personen.
Dieses Sonderregister dient in seinem Kern nur der Stigmatisierung von Menschen
aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und der Umgehung des Offenlegungsverbotes,
wie es im Selbstbestimmungsgesetz in § 13 ausdrücklich vom Gesetzgeber vorgesehen
ist. Der praktische Mehrwert für die Behörden ist darüber hinaus zweifelhaft. Im
Gegenteil, es wurden in der Vergangenheit solche Listen sowohl in Deutschland, aber
auch in anderen Ländern zur Diskriminierung von LGBTQIA+-Personen verwendet, gerade
auch in Strukturen von Landespolizeien kam es z.B. im Kontext des NSU 2.0 zu
schwerwiegenden Brüchen des Datenschutzes und der Vertraulichkeit.
In Anbetracht der wachsenden Hasskriminalität gegen LGBTQIA+-Personen hierzulande ist
es verantwortungslos, eine solche oder in ihren Strukturen ähnliche Datenbank
anzulegen. Damit würde der ursprüngliche Sinn des Selbstbestimmungsgesetzes
unterlaufen und die Betroffenen erheblichen Gefahren ausgesetzt – von Diskriminierung
bis hin zum Missbrauch sensibler Daten. Solche Erfassungsstrukturen legen das
Fundament für zukünftige Übergriffe und spielen Rechtsextremisten und
queerfeindlichen Menschen mit Zugang dazu direkt in die Hände.
Deshalb fordern die sächsischen BÜNDNISGRÜNEN:
- Keine Sonderregister für LGBTQIA+-Personen und keine Übermittlung von abgelegten
Geschlechtseinträgen oder Vornamen - Ein echtes Offenbarungsverbot, das verhindert, dass frühere Einträge ohne
Einwilligung offengelegt oder erforscht werden - Verpflichtende Weiterbildungen für das Personal im Verwaltungs-, Justiz- und
Polizeiapparat über queerfeindliche Diskriminierung und wie man sensibel TINA*-
Personen gegenüber tritt
Begründung
Der Bundesinnenminister begründet seinen Vorschlag der Wiedereinführung damit, dass diese ja „notwendig sein“[1]. Obwohl auf Bundesebene das Vorhaben nun erstmal ausgebremst wurde, keimt es weiter in den CDU-Landesparteien (u.a. in Baden-Württemberg) und auch Alexander Dobrindt bleibt bei seiner Idee. Dabei ist das Sonderregister in keinster Weise so „notwendig“, wie Dobrindt das behauptet. Die Daten, die durch das Sonderregister anlasslos und pauschal offen gelegt werden, könnten im Ernstfall (also anlassbezogen und begründet) bereits jetzt durch entsprechende, durch die Situation berechtigte Behörden abgefragt werden[2]. Ohnehin erläutert der Referentenentwurf auch gar nicht, wann genau die pauschale Erfassung von geänderten Geschlechtseinträgen überhaupt hilfreich wäre. Das lässt dann natürlich die Frage offen: warum das Ganze?
Der Staat bedarf für jeden Dateneingriff einen guten Grund. Dieses Erfordernis ist umso wichtiger, wenn die abgegriffenen und offengelegten Daten (wie in der Vergangenheit passiert) zur Diskriminierung genutzt werden (können). Es ist kein Argument zu behaupten, die Daten könnten irgendwann einmal, in einem hypothetischen Szenario nützlich werden und sollten deshalb von Beginn an, ohne konkreten Grund für vielerlei Behörden einsehbar sein.
Was das Sonderregister nämlich unabhängig seiner hypothetischen, bisher unbegründeten „Nützlichkeit“ auf jeden Fall ab dem ersten Tag tut: es markiert Menschen für ihre geschlechtliche Identität. Es separiert sie als „anders“ und impliziert „diese Menschen muss man wegen diesem Merkmal besonders im Auge halten und anders behandeln“. Das stigmatisiert queere Menschen, die vom Selbstbestimmungsgesetz Gebrauch machen, enorm. Es unterläuft außerdem auch das Offenbarungsverbot.
Das Offenbarungsverbot gibt der Person, die ihren Namens- und Geschlechtseintrag ändert, das Recht selbstbestimmt darüber zu entscheiden ob der alte Eintrag offenbart werden darf oder nicht. Pauschal alle Menschen und ihre veralteten Einträge in einem Sonderregister zu erfassen nimmt den Betroffenen genau dieses Recht. Außerdem gibt es auch schon jetzt berechtigte Ausnahmen des Offenbarungsverbot, etwa bei Sachen der Strafverfolgung. Das Sonderregister macht aber die Ausnahme dann zur Regel. Ein Grund ist dafür nicht ersichtlich.
Nicht zuletzt darf auch nicht vergessen werden, dass die Gewalt gegen queere Personen, insb. Gegen TINA*-Personen in den letzten Jahren massiv zugenommen hat[3]. Zuletzt wurde von zwei alkoholisierten Männern eine Trans-Frau in Dresden zunächst transphob beleidigt und anschließend brutal zusammengeschlagen[4]. Ein zusätzliches Sonderregister schützt nicht LGBTIA+-Personen, sondern setzt sie zusätzlichen Gefahren aus, etwa wenn unsachgemäß mit diesen Daten umgegangen wird oder diese Daten bei Datenleaks in fremde Hände gelangen[5]. Es sei an dieser Stelle auch daran erinnert, dass die AfD in einigen (Ost-)Bundesländern in Umfragen bei 40+% liegt[6] und daher Regierungsbeteiligungen der AfD in diesen Ländern nicht ausgeschlossen werden kann. Auch Behörden (z. B. Polizei und Justiz) unter AfD-Regierungen hätten Zugang zu diesen Daten.
Unter’m Strich lässt sich also festhalten: diese Listen bieten keinerlei Nutzen, aber viel Fläche für Diskriminierung, Stigmatisierung und Repressionen für TINA*-Personen. Dass wir als BÜNDNISGRÜNE Sachsen alles in unserer Macht stehende tun sollten, um zu verhindern, dass diese Idee der CDU auch in Sachsen diskutiert oder gar implementiert wird, liegt daher auf der Hand.
Entlastung kleiner und mittlerer Handelsunternehmen in Sachsen bei der Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die Europäische Verpackungsverordnung ist die größte Reform des Verpackungsrechts
seit Jahrzehnten. Sie schafft europaweit einheitliche Regeln und wird den
Verpackungsmarkt nachhaltiger machen – mit weniger Abfall, mehr Mehrweg und besserem
Recycling. Die Machbarkeit scheint in der Praxis allerdings gerade Kleinstunternehmen
durch die fragmentierte, mitgliedsstaatliche Umsetzung der Regeln zu überfordern.
Die seit dem 12. August 2026 unmittelbar angewendete EU-Verpackungsverordnung (VO
(EU) 2025/40) verpflichtet Händler ohne Bagatellgrenze zur Benennung eines
Bevollmächtigten in jedem EU-Zielland, in das sie liefern. Dies belastet insbesondere
kleine und Kleinstunternehmen in Sachsen unverhältnismäßig und gefährdet
grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit im EU-Binnenmarkt. Verschärft wird dies durch
erhebliche Rechtsunsicherheit in der praktischen Anwendung: Wer als „Erzeuger“ und
wer als „Hersteller“ einer Verpackung gilt, welche Verpackungsart im Einzelfall
vorliegt und welche Pflichten daraus konkret folgen, wird von der Zentralen Stelle
Verpackungsregister (ZSVR) und der EU-Kommission teilweise unterschiedlich ausgelegt.
Bereits geringfügige Individualisierungen einer Verpackung – etwa ein Versandlabel,
ein Logo oder eine Beschriftung – können nach dieser Auslegung einen Wechsel in die
volle Erzeugerverantwortung auslösen, verbunden mit produktähnlichen Pflichten wie
technischer Dokumentation und EU-Konformitätserklärung, die Verpackungen faktisch wie
eigenständige Produkte behandeln.
Die Fraktion Die Grünen/EFA arbeiten im Europaparlament (EP) im Rahmen des Umwelt-
Omnibusses zielstrebig an der praxistauglichen Anpassung der EU-Verpackungsverordnung
und sind dafür bereits im engen Austausch mit Interessensvertretungen wie den
sächsischen Handelsverbänden und Kammern (IHK, HWK, Handelsverbänden).
Um die Arbeit unserer EP-Fraktion aus Sachsen zu begleiten, die Umwelt- und
Finanzierungsziele der PPWR zu erhalten und gleichzeitig die grenzüberschreitende EPR
(Extended Producer Responsibility)-Bürokratie für kleine Unternehmen massiv zu
reduzieren,
Um die Umwelt- und Finanzierungsziele der PPWR zu erhalten und gleichzeitig den
Vollzug der Regeln effizient zu gestalten, beschließt der Landesverband von BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN:
fordert der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Sächsische Staatsregierung
- sich über den Bundesrat für eine europäische Regelung einzusetzen, die eine
mengenbasierte Bagatellgrenze pro Zielland für die Bevollmächtigtenpflicht nach
Art. 45 Abs. 3 PPWR vorsieht – statt einer reinen Unternehmensgrößen-Schwelle
(z. B. Beschäftigtenzahl/Umsatz). Eine Mengengrenze berücksichtigt, dass auch
formal als Kleinstunternehmen geltende Betriebe erhebliche Verpackungsmengen in
Verkehr bringen können, und erhält zugleich den ökologischen Anreiz,
Verpackungsmengen möglichst gering zu halten, den eine pauschale
unternemensgrößenbasierte Ausnahme unterlaufen würde; - besonders darauf zu achten, dass die Regeln der PPWR in verhältnismäßiger Weise
vollzogen werden. So sollten für erstmalige und geringfügige Verstöße zunächst
Beratung und Verwarnung im Vordergrund stehen, wie es auch die EU-Kommission
empfiehlt. - ein EU-weites zentrales Registrierungs-, Melde- und Abrechnungssystem („One-
Stop-Shop“) zu schaffen, über das Unternehmen ihre EPR-Pflichten für sämtliche
Mitgliedstaaten zentral erfüllen können; - einen EU-weiten Clearing-Mechanismus zu prüfen, der die am Herstellungsort
erhobenen Abgaben an die Entsorgungssysteme im jeweiligen Zielland weiterleitet. - sich dafür einzusetzen, dass die PPWR-Pflichten so ausgestaltet werden, dass sie von sächsischen
Kleinen und Kleinstunternehmen eigenständig erfüllbar sind. Dazu soll entweder eine
Auskunftspflicht der Verpackungshersteller gegenüber den abnehmenden Kleinen und
Kleinstunternehmen verankert werden oder von KMU eigenständig erfüllbar sind. Dazu soll eine
Auskunftspflicht der Verpackungshersteller gegenüber den abnehmenden KMU verankert werden; - sich für eine praxistaugliche, vereinfachte Nachweisführung bei der
Wiederverwendung gebrauchter Verpackungen einzusetzen (z. B. durch ein
standardisiertes digitales Nachweisformat oder eine widerlegbare Vermutungsregel
für bereits im Inland in Verkehr gebrachte Verpackungen). Derzeit können Händler
die vorherige Lizenzierung wiederverwendeter Verpackungen – etwa gebrauchter
Schuhkartons – in der Praxis kaum nachweisen und tragen dadurch das Risiko,
selbst als Erstinverkehrbringer zu gelten. Dies konterkariert das ökologisch
erwünschte Ziel der Verpackungsvermeidung und -wiederverwendung, das die PPWR
selbst propagiert; - sich für verbindliche, EU-weit einheitliche Abgrenzungskriterien einzusetzen,
anhand derer Unternehmen zweifelsfrei bestimmen können, ob sie als Erzeuger oder
Hersteller gelten, welche Verpackungsart vorliegt und welche Pflichten im
konkreten Einzelfall greifen. Derzeit widersprechen sich die Auslegungen von
ZSVR und EU-Kommission in Teilen, was Rechtsunsicherheit für Unternehmen
schafft, die keine eigene Rechtsabteilung haben; - sich dafür einzusetzen, dass geringfügige Individualisierungen einer bereits
fertigen Verpackung – etwa ein Versandlabel, ein Logo oder eine Beschriftung –
nicht automatisch zum Statuswechsel in die volle Erzeugerverantwortung mit
produktähnlichen Pflichten (technische Dokumentation, EU-Konformitätserklärung)
führen, sofern die grundlegende Verpackung bereits konform in Verkehr gebracht
wurde; - die Öffentlichkeit ist besser über den Stand der europäischen Beratungen zur
Weiterentwicklung und Vereinfachung der EPR-Regelungen sowie den Vollzug der
bestehenden zu informieren.
Begründung
Antrag der LAG Wirtschaft, beschlossen am 30.08.2026
Wer heute online etwas bestellt und in ein anderes EU-Land verschickt, löst damit seit August 2026 neue bürokratische Pflichten aus – und die treffen kleine Händler in Sachsen besonders hart. Für jedes Land, in das ein Paket geht, muss ein Unternehmen dort einen eigenen Ansprechpartner benennen und sich registrieren. Bei 27 EU-Ländern kann das schnell mehrere tausend Euro im Jahr kosten – unabhängig davon, ob ein Betrieb nur wenige Pakete oder tausende verschickt.
Erschwerend kommt hinzu: Selbst Fachleute sind sich teilweise uneinig, wann genau ein Unternehmen für eine Verpackung verantwortlich ist und welche Pflichten dann greifen. Schon das Aufkleben eines eigenen Logos oder Aufklebers auf einen Karton kann nach dieser Auslegung dazu führen, dass ein Händler plötzlich behandelt wird, als hätte er die Verpackung selbst hergestellt – mit allen damit verbundenen Nachweis- und Dokumentationspflichten. Für einen kleinen Handwerksbetrieb oder Onlineshop ist das kaum zu überblicken, geschweige denn mit vertretbarem Aufwand zu erfüllen.
Der Antrag will erreichen, dass diese Regeln praxistauglicher werden – ohne das eigentliche Ziel der Verordnung infrage zu stellen: weniger Verpackungsmüll und mehr Recycling in Europa.
Verantwortungsvolle Ansiedlung von Rechenzentren – ökologische, energetische und digital-souveräne Mindeststandards
Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen bekennt sich zur Stärkung der
digitalen Souveränität Europas als strategisches Ziel. Regionale und europäische
Rechenzentren sind hierfür ein zentraler Standortfaktor: Sie sichern die technische
Grundlage für eine von nicht-europäischen Anbietern unabhängige digitale und KI-
bezogene Infrastruktur, können vor allem als Edge-Rechenzentren für Industrie und
Forschung den Wirtschafts- und Innovationsstandort stärken. Der Landesverband
unterstützt insbesondere den Ausbau europäischer und regionaler Anbieterstrukturen
sowie Kooperationsmodelle zwischen Gebietskörperschaften, um Investitionen,
Flächenverbrauch und Fachkräftebedarf zu bündeln. Gleichzeitig sind wir uns der
ökologischen und sozialen Folgen des Neubaus von Rechenzentren, wie sie bspw. bereits
in den USA deutlich werden, bewusst. Um das Potenzial von Neuansiedlungen unter
Beachtung von Umwelt- und Ressourcenschutz nachhaltig zu nutzen, unterstützen wir
Neuansiedlungen nur unter folgenden Rahmenbedingungen:
Bedarfsgerechte Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften
Der Landesverband setzt sich dafür ein, dass Gebietskörperschaften und öffentliche
Einrichtungen wie Hochschulen bei der Planung von Rechenzentren verstärkt
Kooperationsmodelle für Errichtung, Betrieb und Nutzung prüfen und umsetzen, statt in
benachbarten Kommunen oder Landkreisen jeweils eigenständige, kleinteilige Anlagen zu
errichten. Gemeinsam betriebene Rechenzentren mehrerer Gebietskörperschaften
reduzieren Investitionskosten, Flächenverbrauch und den Bedarf an ohnehin knappem IT-
Fachpersonal und ermöglichen eine effizientere Auslastung vorhandener Infrastruktur.
Die Landesregierung wird aufgefordert, den landesweiten Kapazitätsbedarf der
öffentlichen Verwaltung zu erheben und interkommunale Kooperationsmodelle (z. B.
gemeinsame Zweckverbände oder Anstalten des öffentlichen Rechts) rechtlich und
finanziell zu unterstützen.
Datensparsamkeit und gemeinsame Verwaltungsanwendungen
Im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung setzt sich der Landesverband für
Datensparsamkeit sowie für den vorrangigen Einsatz gemeinsamer, zentral betriebener
Fachanwendungen ein, statt dass einzelne Landkreise oder Kommunen jeweils eigene
Anwendungen und die dazugehörige Infrastruktur redundant vorhalten. Eine
konsolidierte, interoperable IT-Landschaft reduziert den Bedarf an zusätzlicher
Rechenzentrumskapazität und trägt damit unmittelbar zu den ökologischen Zielen dieses
Antrags bei.
Netto-Nullversiegelung
Als Teil einer Netto-Nullversiegelungsstrategie des Freistaats ist auch jede
Flächenversiegelung durch Rechenzentren durch gleichwertige Entsiegelungs- oder
Renaturierungsmaßnahmen vollständig auszugleichen. Der Ausgleich hat vorrangig
innerhalb der Gemeinde, mindestens jedoch im Umkreis von 50 Kilometern, zu erfolgen.
Flächensparende Bauweisen (z. B. mehrgeschossige Bauweise, Nachnutzung von
Konversions- und Gewerbebrachen) sind Neuversiegelung vorzuziehen.
Die Neuversiegelung von Agrar- oder Grünflächen lehnen wir ab. Stattdessen ist stets
zu prüfen, ob sich in Standortnähe geeignete alte Industrie- oder Brachflächen
befinden, die für die geplante Nutzung herangezogen werden können. Auf diese Weise
können bestehende Industriebrachen revitalisiert und gleichzeitig die Neuversiegelung
wertvoller landwirtschaftlicher Flächen sowie ökologisch bedeutsamer Grünflächen
verhindert werden.
Erneuerbare Energieversorgung
Wir halten an der Regelung des EnEfG fest, dass ab 2027 alle Rechenzentren zu 100
Prozent durch erneuerbare Energien versorgt werden müssen. Der Nachweis ist durch
Stromabnahmeverträge (PPA); eine reine Zertifikatsdeckung durch Herkunftsnachweise
genügt nicht. Auch für Rechenzentren soll die Ausstattung von Dach-, Parkplatz- und
ggf. Fassadenflächen verpflichtend werden. Rechenzentrenbetreiber sollen dazu
beitragen, zusätzliche Batteriespeicher und Windkraftanlagen in der Region zu
errichten.
Die Praxis, eigene fossile Kraftwerke an Rechenzentren zu errichten und zu betreiben
wollen wir regulatorisch verhindern.
Der Landesverband spricht sich gegen die vom Bundeskabinett am 24. Juni 2026
beschlossene Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) aus und fordert die
Landesregierung auf, nicht nur die jetzigen Grenzwerte beizubehalten, sondern auch
deren Einhaltung im realen Betrieb sicherzustellen. Zum Nachweis der Energieeffizienz
wird ergänzend eine Zertifizierung nach dem Umweltzeichen Blauer Engel für
Rechenzentren (DE-UZ 228) empfohlen, das die PUE- und Abwärmenutzungsanforderungen
des EnEfG in seinen Vergabekriterien abbildet.
Abwärmenutzung
Anfallende Abwärme ist grundsätzlich einer sinnvollen Nutzung zuzuführen – etwa durch
Einspeisung in kommunale Wärmenetze, Nahwärmeversorgung angrenzender Quartiere oder
Nutzung durch benachbarte Gewerbe- und öffentliche Einrichtungen. Betreiber sind zu
verpflichten, alle Kommunen in 25 Kilometern Umkreis über die Ansiedlungspläne zu
unterrichten, damit eine Abwärmenutzung in der Wärmeplanung grundsätzlich und
abhängig von weiteren Parametern berücksichtigt und geprüft werden kann. Vor der
Bebauung ist ein umweltschonendes und technisch umsetzbares Nutzungskonzept für die
anfallende Abwärme vorzulegen, das eine möglichst vollständige und effiziente Nutzung
der Abwärme sicherstellt.
An Transparenzpflichten der europäischen Energieeffizienzrichtlinie halten wir fest.
Datensouveränität bei der Vergabe
Bei öffentlichen Aufträgen und Förderentscheidungen im Zusammenhang mit Rechenzentren
sollen, im Rahmen des geltenden Vergaberechts (§ 97 GWB), funktionale Kriterien wie
europäische Datenresidenz, Zertifizierungen (z. B. ISO 27001, BSI C5, Blauer Engel
DE-UZ 228) und Unabhängigkeit von Zugriffsrechten durch Drittstaaten als Eignungs-
und Zuschlagskriterien verankert werden, um regionale und europäische Anbieter zu
stärken.
Standortgestaltung
Verbleibende Frei- und Ausgleichsflächen auf dem Betriebsgelände sind ausschließlich
mit einheimischen, standortgerechten und nicht invasiven Pflanzenarten zu begrünen,
um lokale Biodiversität zu fördern. Teile der Fassade ohne Photovoltaik sind zu
begrünen.
Wasserschonende Kühlung
Der künftige Wasserverbrauch von Rechenzentren muss bereits in der Planungs- und
Genehmigungsphase eine prioritäre Rolle spielen. Rechenzentren sind mit wasserarmen
bzw. wasserfreien Kühlverfahren zu betreiben welche die Abwärmenutzung ermöglichen
wie Direct-to-Chip-/Flüssigkeitskühlung, die geschlossene Kühlkreisläufe ermöglicht.
Adiabatische Kühlverfahren werden wegen des hohen lokalen Wasserverbrauchs nicht
zugelassen. Grundwasser darf nicht als zusätzliche Quelle zur Kühlung genutzt werden.
Die Transparenzpflichten der Energieeffizienzrichtlinie hinsichtlich des
Wasserverbrauchs sind beizubehalten.
Wirksamer Lärmschutz
Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass die TA-Lärm zukünftig auch
tieffrequente Geräusche und Infraschall besser erfasst. Rechenzentren sind nach dem
Stand der Technik mit lärmarmen Kühl- und Rückkühlsystemen auszustatten; bei der
Auswahl der Technik sind insbesondere tieffrequente und tonhaltige Geräusche zu
minimieren.
Nutzung bestehender Standorte und Absicherung des Rückbaus.
Statt Anlagen an neuen Standorten zu errichten, fordern wir die Nutzung bestehender
Flächen aufgegebener Industrien und insbesondere Kraftwerken. Deren Nachnutzung soll
aktiv unterstützt werden. Außer solchen Flächen ist der Rückbau der Anlage
insolvenzfest zugunsten der zuständigen Kommune abzusichern.
Netzersatzversorgung
Eine etwaige Netzersatzversorgung ist grundsätzlich durch emissionsfreie oder
regenerative Energiequellen und Speichersysteme herzustellen. Sollte nachgewiesen
werden, dass dies technisch oder wirtschaftlich nicht vollständig umsetzbar ist, ist
die Genehmigung einer Ausnahme auf maximal 5 Jahre zu befristen und dann erneut zu
prüfen.
Netzersatzversorgung
Im Genehmigungsverfahren ist durch den Betreiber darzulegen, ob und in welchem Umfang
batteriebasierte Speichersysteme anstelle oder in Ergänzung zu dieselbetriebenen
Notstromaggregaten technisch und wirtschaftlich zumutbar eingesetzt werden können.
Unabhängig vom Ergebnis dieser Prüfung ist eine Mindestkapazität an Batteriespeichern
vorzuhalten, die eine unterbrechungsfreie Überbrückung von kurzfristigen
Netzstörungen und Lastspitzen ohne Rückgriff auf die Dieselaggregate gewährleistet.
Der vollständige Ersatz der Dieselaggregate durch Batteriespeicher oder andere
emissionsfreie Technologien ist anzustreben, sobald dies technisch ausgereift und
wirtschaftlich vertretbar ist. Die Prüfpflicht ist bei wesentlichen Änderungen der
Anlage, spätestens jedoch alle 5 Jahre, zu wiederholen.
Begründung
Der Antrag wird gemeinsam eingereicht von:
- KV Nordsachsen (beschlossen am 27.8.2026)
- LAG Digitales und Medien (beschlossen am 2.9.2026)
- LAG Wirtschaft (beschlossen am 30.8.2026)
Zu 1. (Kooperationsmodelle statt Einzelansiedlungen) Benachbarte Gebietskörperschaften bauen bei der digitalen Infrastruktur häufig parallele, redundante Strukturen auf, statt Investitionen, Flächenverbrauch und den ohnehin knappen IT-Fachkräftebedarf zu bündeln. Interkommunale Kooperationsmodelle – etwa gemeinsame Zweckverbände oder Anstalten des öffentlichen Rechts – sind im deutschen Kommunalrecht etabliert und in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge bereits üblich. Eine stärkere Kooperation bei Rechenzentren reduziert ökologische Lasten (Fläche, Wasser, Energie) ebenso wie die finanziellen Risiken einzelner Kommunen.
Zu 2. (Datensparsamkeit und gemeinsame Verwaltungsanwendungen) Ein wesentlicher Treiber des wachsenden Rechenzentrumsbedarfs der öffentlichen Verwaltung ist der parallele Betrieb einzelner, oft redundanter Fachanwendungen durch verschiedene Landkreise und Kommunen. Konsolidierte, interoperable Anwendungen reduzieren nicht nur den IT-Betriebsaufwand, sondern auch den physischen Flächen-, Energie- und Wasserbedarf zusätzlicher Rechenzentrumskapazität. Datensparsamkeit ist damit nicht nur ein datenschutzrechtlicher Grundsatz, sondern auch ein wirksamer Hebel für die ökologischen Ziele dieses Antrags.
Zu 3. (Netto-Nullversiegelung) Die Bundesregierung verfolgt in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel, die tägliche Flächenneuinanspruchnahme von aktuell rund 51 Hektar pro Tag bis 2030 auf unter 30 Hektar zu reduzieren, um bis 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dieses Ziel geht auf eine EU-Vorgabe aus dem Jahr 2011 zurück, wonach die Flächeninanspruchnahme so reduziert werden soll, dass bis 2050 netto keine Fläche mehr verbraucht wird. Einzelne Bundesländer haben diesen Rahmen bereits heruntergebrochen; Baden-Württemberg etwa strebt an, bis 2035 den Flächenverbrauch auf Netto-Null zu senken. Rechenzentren mit ihrem hohen Flächen- und Erschließungsbedarf müssen sich in diesen bundes- und landespolitischen Zielpfad einfügen. Ein Ausgleich auf Gemeinde- bzw. Kreisebene stellt sicher, dass ökologische Lasten und Nutzen (Arbeitsplätze, Gewerbesteuer, Abwärme) an demselben Ort anfallen und nicht in strukturschwächere Regionen „exportiert“ werden.
Der Klimakrise Maßnahmen entgegensetzen – Lebensgrundlage Wasser schützen
Die Klimakrise ist inzwischen unmittelbar in unserer Lebensrealität angekommen. Nicht
nur unser Arbeitsleben, unsere Gesundheit und unsere Sicherheit, sowohl in den
Städten als auch auf dem Land, werden von steigenden Temperaturen und
Extremwetterlagen massiv beeinflusst. Die Klimakrise verändert auch unsere
Landschaften erheblich. Die dringendste Frage der Zukunft wird sein, wie wir mit den
knappen Ressourcen umgehen, die unser Planet uns bereitstellt. Eine unersetzbare
Ressource ist das Wasser, vor allem unsere Oberflächen- und Grundwasserreserven.
Jahrzehntelang wurde Wasser politisch in Sachsen als nahezu unendliche Ressource
behandelt – diese Zeiten sind vorbei . Nutzbares Wasser wird in Zukunft ein noch
kostbareres Gut als bisher. Die Klimakrise verändert sich
Niederschlagsmuster. Grundwasserneubildung wird nicht mehr in ihrem bisherigen Umfang
stattfinden. Gleichzeitig steigt durch extreme Hitze der Bedarf nach Wasser sowohl in
der Bevölkerung als auch in der Landwirtschaft – mit weitreichenden Folgen:
2026 wurde aufgrund von anhaltender Dürre und Wassermangel in mehreren sächsischen
Landkreisen und kreisfreien Städten ein Wasserentnahmeverbot für Gewässer verhängt.
Die sächsischen Bauern kämpfen aufgrund der Trockenheit mit massiven Ernteausfällen.
Und auch unsere sächsischen Flüsse stehen unter extremem Wasserstress. Die Elbe hat
bereits im Juli 2026 einen historischen Tiefstand von 68cm erreicht. Ein Problem, das
nicht unmittelbar durch die Klimakrise verursacht, allerdings langfristig durchaus
verstärkt werden kann, ist der Zustand von tagebaubelasteten Gewässern. Die Spree,
die auch Brandenburg und Berlin mit Wasser versorgt, hat neben dem Niedrigwasserstand
mit einer ökologischen Katastrophe, der massiven Verockerung als Folge des
jahrzehntelangen Braunkohleabbaus in der Lausitz, zu kämpfen.
Politik für die Zukunft muss die katastrophalen Folgen der Klimakrise auf den
Wasserhaushalt – von Wassermangel und gleichzeitig mangelnder Wasserqualität – in der
Landschaft rechtzeitig antizipieren, eindämmen, Sicherheit für Bevölkerung und
Landwirtschaft schaffen und ernsthaften Umweltschutz betreiben. Eine Priorität muss
auf den Menschen liegen: Zugang zu sauberem Wasser ist ein Menschenrecht. Die Nutzung
von Wasserressourcen als Trinkwasser, zur nachhaltigen Bewässerung in der
Landwirtschaft sowie zur Entnahme beim Katastrophenschutz müssen stets Priorität
haben.
Vor diesem Hintergrund beschließt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen unter
Berücksichtigung des Positionspapiers der LAG Ökologie und Landwirtschaft aus 2025:
1. Das Handlungsprogramm „Zukunft Wasser für Sachsen“ aus dem Jahr 2024 soll ergänzt
und in Anbetracht potentiell akuter Wasserknappheit nachgeschärft werden. Hierzu
schlagen wir einen Wasser-Aktionsplan in Anlehnung an die bereits verabschiedete,
jedoch noch unzureichend umgesetzte nationale Wasserstrategie, für Sachsen vor, der
ressortübergreifend erarbeitet wird und zeitnah in die Umsetzung gehen soll.
2. Um aktuelle Information zu Grundwasserständen zu
erlangen, braucht es ein Grundwasser-Echtzeitentnahmemonitoring. Derzeit wird nicht
exakt erfasst, in welchem Umfang Wasser in Sachsen entnommen wird. Das Grundwasser-
Echtzeitentnahmemonitoring soll die digitale Überwachung von Pegelständen und
Fördermengen zur nachhaltigen Verwaltung von Wasserressourcen ermöglichen.
3. Wir fordern eine Nachschärfung der Regeln für die Wasserentnahme. Genehmigungen
hierfür müssen strenger reglementiert und an prognostizierte Dürreperioden angepasst
werden. Obwohl von Dürren im deutschlandweiten Vergleich überdurchschnittlich
betroffen, erhebt Sachsen nur ein Wasserentnahmeentgelt von 5,6 ct/m³ Wasser.
Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern erheben beispielsweise beide 10 ct/m³,
Niedersachsen sogar 17 ct/m³. In Anbetracht der Wasserknappheit in Sachsen fordern
wir zudem eine Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts für Großverbraucher und Industrie.
Die Mehreinnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen des Gewässerschutzes, der
Renaturierung und für die Belange einer verbesserten Wasserversorgung eingesetzt
werden, um Sachsen möglichst gut auf kommende Dürren vorzubereiten. Insbesondere
müssen Investitionen in Wassermanagement-Systeme zur Grundwassersteigerung (MAR) und
nach dem Schwammsstadtprinzip Vorrang haben. Es braucht eine unmissverständliche
gesetzliche Festlegung, dass die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im Krisenfall
absolute Priorität vor allen anderen Nutzungen haben muss.
4. Wir fordern eine Erweiterung des Förderangebots für den Umbau unserer
Infrastruktur, um Dürre- sowie Starkregenereignissen besser begegnen zu können. Dazu
gehört die konsequente Flächenentsiegelung, eine erhöhte Förderung des Umbaus unserer
Städte und der ländlichen Regionen gleichermaßen zu Schwammstädten/-regionen, die
Errichtung von Anlagen zur lokalen Niederschlagswasserbewirtschaftung, der Rückbau
von übermäßigen Entwässerungsgräben und die Renaturierung von Mooren und Auen. All
dies hilft dabei, Wasser nach Zeiten stärkerer Niederschläge besser halten zu können,
einen funktionsfähigen natürlichen Wasserhaushalt herzustellen und die
Grundwasserneubildung zu stärken, und damit der Wasserknappheit in Sachsen
vorzubeugen und gleichzeitig Vorsorge vor Überflutungsschäden im Starkregenfall zu
leisten.
5. Die Genehmigung neuer Infrastruktur- und Bauprojekte sowie Folgegenehmigungen für
Bauten und Anlagen, die bereits in Betrieb sind, müssen an deutlich auf Umwelt- und
Wasserschutz ausgerichtete Kriterien geknüpft sein, bei gleichzeitiger
Entbürokratisierung an anderer Stelle. Insbesondere die Betreiber industrieller
Großanlagen müssen verpflichtet werden, den prognostizierten zukünftigen
Wasserverbrauch offenzulegen und die Notwendigkeit dessen zu begründen. Sollte es
Alternativen zu einem hohen Wasserverbrauch, bspw. bei der Kühlung von Anlagen,
geben, müssen diese vorrangig genutzt werden. Es muss die Wasserwiederverwendung
angereizt und durch Subventionen begleitet werden.
6. Die Wasserqualität sächsischer
Gewässer muss konsequent überprüft und verbessert werden. Von den 481 natürlichen
Oberflächengewässern sind lediglich knapp 4 Prozent in einem guten ökologischen
Zustand. In Sachsen fehlen bislang flächendeckende, an der EU-Wasserrahmenrichtlinie
ausgerichtete Gewässerentwicklungskonzepte. Um die Gewässer nachhaltig zu schützen,
forden wir wirksame Maßnahmen zur Reduzierung von Dünger- und Pestizideinsatz, zur
Vermeidung von Bodenerosion sowie zur ökologischen Aufwertung und Renaturierung der
Fließgewässer. So können natürliche Rückhalte- und Reinigungsfunktionen der Gewässer
wiederhergestellt und die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Die
BÜNDNISGRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag legte bereits im April 2026 den
umfangreichen Antrag „Sauberes Wasser, gesunde Böden, sichere Zukunft – Schutz vor
Ewigkeitschemikalien (PFAS) jetzt wirksam verbessern“ (Drs 8/6588) vor. Wir fordern
eine lückenlose Umsetzung aller in diesem Antrag genannten Punkte.
7. Die Spree wird mit dem Stopp des Kohleabbaus in der Lausitz ihren wichtigsten
Zufluss, das Grubenwasser, verlieren. Pläne, die einen weiteren massiven Eingriff in
die Landschaft und den Fluss bedeuten – wie ein Überleiter aus der Elbe – lehnen wir
ab. Die Spree steht bereits aufgrund der massiven Verockerung, einer Altlast aus dem
Kohleabbau, unter massivem Stress. Dieses empfindliche Ökosystem weiter zu belasten,
wäre die falsche Entscheidung. Stattdessen braucht es Anstrengungen bei der
Renaturierung, die Rückanpassung an den natürlichen Flussverlauf und Maßnahmen zur
Bewahrung vor dem Kollaps durch das Einschwemmen von Eisenocker. Die Finanzierung
dieser Punkte muss langfristig gesichert werden, wie die BÜNDNISGRÜNE Fraktion
Sachsen bereits 2024 mit ihrem Vorschlag zur Gründung einer Braunkohlefolgestiftung
erörtert hat.
8. Die Problematiken von Wassermangel und unzureichender Wasserqualität sind keine
sächsischen, sondern bundes-, europaweite und globale Herausforderungen. Wir fordern
daher die Landesregierung auf, die Zusammenarbeit sowohl mit den Bundesländern
Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Bayern sowie unseren Nachbarn Tschechien und Polen zu
intensivieren und gemeinsam Programme zur Sicherstellung der Wasserversorgung zu
etablieren. Die Zusammenarbeit mit Tschechien gewinnt vor allem angesichts der Pläne
zu einem AKW-Neubau in Tušimice an der deutsch-tschechischen Grenze an Bedeutung.
9. Die vierte Reinigungsstufe bei Kläranlagen muss nach dem Verursacherprinzip
finanziert werden. Wir fordern das Europäische Parlament auf, sich dazu zu bekennen:
Wer als Hersteller für schwer abbaubare Spurenstoffe verantwortlich ist, muss auch
seinen Beitrag zur Finanzierung der Abwasserreinigung leisten. Die Kosten dürfen
nicht über Abwassergebühren und Umweltschäden auf die Bürger*innen abgewälzt werden.
Wir bitten unsere bündnisgrünen Mandatsträger*innen in Bund, Land und Kommunen, sich
für die Umsetzung dieser Punkte einzusetzen.
Hochschulen in Sachsen stärken und nicht kaputt sparen
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung und Personalsparmaßnahmen wird aktuell von der
Landesregierung überall gespart. Besonders betroffen sind davon auch die Hochschulen
des Freistaats Sachsens. Neben den fehlenden Mitteln zur Investititon, müssen die
Hochschulen ihre Mehrkosten selber ausgleichen, Personalstellen werden nicht
nachbesetzt und langfristige Sanierungen von Gebäuden und Technik stehen in Frage.
Das Wissenschaftsministerium kürzt durch seine Umsetzung von globalen Minderausgaben
Mittel für die Hochschulen durch die Hintertür. Betroffen sind selbst Mittel, die die
Hochschulen auf Basis des beschlossenen Haushaltes fest eingeplant hatten.
Transparenz und Verlässlichkeit der Hochschulfinanzierung werden dadurch unterlaufen,
die Bedingungen für Studium, Lehre und Forschung spürbar verschlechtert. Zusätzlich
verunsicherte das Ministerium die Wissenschaftslandschaft durch nicht notwendige
kurzfristige Haushaltssperren.
Die sächsischen Hochschulen sind Bildungs- und Ausbildungsorte für unsere
Studierenden und führen sie zum individuellen Bildungserfolg. Sie qualifizieren für
die Arbeitswelt von morgen und sorgen für dringend gesuchte Fachkräfte in Sachsen.
Sie sind Orte der Persönlichkeitsentwicklung und Wertevermittlung. Hochschulen und
wissenschaftliche Einrichtungen tragen zur gesellschaftlichen Auseinandersetzung und
damit zur demokratischen Kultur bei.
Die Forschung an unseren Hochschulen hat eine Schlüsselrolle bei der Lösung der
drängenden Probleme unserer Zeit. Sie trägt maßgeblich zur Innovationskraft bei. Die
Hochschulen tragen eine Schlüsselrolle für das Gelingen des ökologisch-sozialen
Umbaus und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen wirtschaftlichen
Wettbewerbsfähigkeit und zum Wohlstand in Sachsen.
Wir fordern daher:
- eine verlässliche und auskömmliche Hochschulfinanzierung, die Einhaltung der
Zuschussvereinbarung sowie Berücksichtigung der Kosten- und Tarifsteigerungen. - mehr Dauerbeschäftigung für Daueraufgaben an Hochschulen.
- Starke Schutz- und Unterstützungsstrukturen für Wissenschaftler*innen und
wissenschaftliche Einrichtungen, die aufgrund ihrer Arbeit bedroht, angefeindet
oder Ziel politischer Kampagnen werden. - Anerkennung der Wissenschaftskommunikation und des Wissenstransfers als
eigenständige Kernaufgaben von Hochschulen und deren Professionalisierung. - eine echte BAföG-Reform auf Bundesebene, mit höheren Bedarfssätzen, einer
dynamischen Wohnkostenpauschale und höheren Einkommensfreibeträgen. - Dass die Bundesregierung endlich die versprochene BAföG-Reform vorlegt.
- Kürzungen bei den Studierendenwerken zurücknehmen, damit Semesterbeiträge und
Preise nicht weiter steigen und bezahlbares Wohnen, Mensen und Beratungsangebote
für Studierende gesichert bleiben. - Wiederaufnahme der Landesforschungsförderung und der Kofinanzierung von EU-
Forschungsprogrammen zur Sicherung des Forschungsstandortes Sachsen.
Hitzeschutz ist Menschenschutz – Sachsen hitzesicher machen, Leben retten
In diesem Sommer konnte jede*r einzelne von uns miterleben, welche Auswirkungen immer
heftiger werdende Extremwetterlagen auf uns haben: Unwetter wechseln sich mit
Dürreperioden ab, Überschwemmungen finden gleichzeitig mit riesigen Waldbränden
statt. Die Klimakrise ist unmittelbar in unserem Alltag angekommen. Es ist jetzt
Zeit, auf allen Ebenen staatlichen Handelns die Möglichkeiten auszuschöpfen, um
Leben, Wirtschaft und Natur vor den Auswirkungen der Klimakrise zu schützen.
Ein besonderer Fokus muss auf den zunehmend längeren und heftigeren Hitzeperioden und
ihren gesundheitlichen Folgen liegen. Hitze ist längst zu einer ernsthaften Gefahr
für die Gesundheit und das Leben vieler Menschen geworden. Besonders betroffen sind
neben Kindern, Schwangeren und Vorerkrankten vor allem auch ältere Menschen: Das
Risiko, an den Folgen extremer Hitze zu sterben, steigt insbesondere ab einem Alter
von 75 Jahren deutlich an. Wie dramatisch die Entwicklung inzwischen ist, zeigt das
Jahr 2026. Bis zur Kalenderwoche 32 schätzt das Robert Koch-Institut (RKI)
deutschlandweit bereits rund 12.500 hitzebedingte Sterbefälle. Damit liegt die Zahl
schon jetzt mindestens doppelt so hoch wie in den bislang besonders belasteten Jahren
2018 und 2019 mit jeweils etwa 7.000 oder mehr Hitzetoten.
Auch der Blick auf die vergangenen Jahre verdeutlicht die außergewöhnliche Dimension:
2020 sowie 2022 bis 2024 wurden jeweils etwa 3.000 oder mehr hitzebedingte
Sterbefälle geschätzt, 2016, 2017 und 2021 waren es jeweils zwischen 1.200 und 2.000.
Allein im bisherigen Sommer 2026 sind damit mehr Menschen infolge von Hitze gestorben
als in den vergangenen fünf Jahren zusammengenommen.
Diese Zahlen machen deutlich: Schutz vor Hitze ist keine Frage des persönlichen
Wohlbefindens, sondern eine zentrale Aufgabe der Gesundheitsvorsorge im Rahmen der
Klimaanpassung.
Die Anstrengungen, die in den vergangenen Jahrzehnten nicht rechtzeitig unternommen
wurden, um die Erderwärmung ausreichend zu begrenzen, müssen wir heute durch
konsequenten Hitzschutz kompensieren. Neben dem weiteren Umbau zu einem
klimaneutralen Land müssen wir uns auf die Folgen der Klimakrise vorbereiten, die
bereits unvermeidbar sind.
Für uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen ist klar: Hitzeschutz ist keine entfernte
Zukunftsaufgabe. Sie ist direkte und konkrete Vorsorge für Menschen, Infrastruktur
und wirtschaftliche Stabilität – und gehört ins Zentrum von Bundes-, Landes-
und kommunaler Planung.
Darum fordern wir, dass Hitzeschutz künftig als Querschnittsaufgabe in allen
kommunalen Planungen verankert werden muss. Konkret bedeutet das:
1. Analyse und Ausbau des kommunalen Katastrophenschutzes mit Fokus auf Hitzeschutz
Um zu erfassen, an welchen Stellen Handlungsbedarf besteht, muss eine umfassende
Analyse des bestehenden Netzes im Falle einer Extremwetterlage oder sonstigen
Katastrophen erfolgen. Nur so lassen sich Schwachstellen in bestehenden Strukturen –
egal ob personeller oder materieller Natur – ausfindig machen. Diese Lücken müssen
zügig geschlossen werden. Das beinhaltet sowohl personelle als auch materielle
Kapazitäten sowie einen reibungslosen Ablauf von Hilfs- und Rettungsaktionen.
2. Erweiterung der Kompetenzen des kommunalen Brand- und Katastrophenschutzes um die
Stelle einer*s Hitzebeauftragten und Einführung einer*s sächsischen
Hitzeschutzbeauftragten
Der Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz ist für die Koordination im
Katastrophenfall zuständig. Eine Stelle, um schnell und mit Expertise auf Hitzewellen
reagieren zu können, gibt es bisher nicht.
Wir unterstützen die Einführung von Hitzeschutzbeauftragten auf kommunaler Ebene sowi
e auf Landesebene. Ziel ist eine Stelle, die sich um den Schutz von Menschenleben bei
Hitzewellen kümmert. Die Aufgabenbereiche für eine solche Stelle könnten umfassen:
Analyse der bestehenden Schutzstrukturen bei Hitzewellen; Schaffung von Schutzräumen;
Koordination von Hitzeschutzmaßnahmen in Land und Kommunen; Schaffung von Angeboten
zur gegenseitigen Unterstützung in Krisensituationen.
3. Ausstattung von öffentlichen Einrichtungen für Hitzewellen – Klimaanlagen,
Personal, Material
Nicht jede Person hat die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung eine Klimaanlage zu
installieren, hierfür braucht es öffentliche Daseinsvorsorge. Kliniken, Altenheime,
Schulen und Kindergärten müssen schnell mit Klimaanlagen ausgestattet werden. Zudem
braucht es Hitzeschutzräume, in die sich gefährdete Personen bei Bedarf zurückziehen
können. Diese Ausstattung muss vom Land finanziell gefördert werden. Der ÖPNV muss
ebenfalls konsequent mit verlässlichen Klimaanlagen ausgestattet sein. Schulkinder,
Pendler*innen und Menschen ohne Auto sollten nicht bei hohen Temperaturen in einem
Bus oder Zug ohne Klimaanlage sitzen müssen.
4. Hilfsangebote für gefährdete Gruppen
Zu Corona-Zeiten gab es bereits viele Solidaritätsbekundungen und Unterstützung für
gefährdete Gruppen, bspw. beim Einkauf. Entsprechende Projekte, die sich direkt in
der Gesellschaft ansiedeln und ältere, kranke oder gefährdete Menschen in Hitzewellen
unterstützen, braucht es auch jetzt wieder. Für viele Menschen ist es nicht zumutbar,
bei über 30 Grad noch selbständig einkaufen zu gehen oder einen kühlen Ort
aufzusuchen. Ein „Hitzetelefon“ kann hierbei helfen, indem es eine Stelle schafft, an
die sich Menschen in Not wenden und unkompliziert Hilfe von Freiwilligen bekommen
können.
5. Bauliche Klimaanpassung in Stadt und Land
Ob Straßenbau, Schul- und Kitasanierungen oder die Umgestaltung von Plätzen – Fragen
von Verschattung, Entsiegelung und Hitzeschutz müssen von Beginn an berücksichtigt
werden.
Dabei geht es bei weitem nicht nur um die Klimaanpassung in den Städten. Gerade im
ländlichen Raum werden viele Herausforderungen bislang zu wenig beachtet: aufgeheizte
Dorfplätze, fehlende Beschattung an Bushaltestellen und auf Parkplätzen,
trockengestresste Grünflächen oder der notwendige Wasserrückhalt in der Landschaft.
6. Möglichkeiten zum Auffüllen von Trinkwasserreserven schaffen
Schulen, Behörden, Hochschulen und alle anderen öffentlichen Einrichtungen des
Freistaats sollen kostenloses Trinkwasser bereitstellen. Vereine, Unternehmen und
Geschäfte sollen dazu angehalten werden, dies ebenfalls anzubieten und bspw. in
Schaufenstern kenntlich zu machen. Als Vorbild hierzu können Projekte wie „Refill“
dienen. Zudem braucht es flächendeckend öffentliche Trinkwasserbrunnen auf Plätzen,
in Parks und an öffentlichen Orten. Ergänzend soll hierzu eine zentrale Online-Karte
kann jederzeit zeigen, wo sich der nächste öffentliche Trinkbrunnen oder eine
kostenlose Möglichkeit zum Wasserauffüllen befindet.
7. Finanzierung der Kommunen durch Bund und Länder, um effizienten Hitzeschutz zu
ermöglichen
All diese Maßnahmen sind nicht möglich, wenn Bund und Länder den Kommunen nicht
ausreichend Mittel zur Verfügung stellen. Sowohl der Landkreis als auch die Gemeinden
brauchen einen Hitzefonds. Die Klimamillion, die 2023 und 2024 unter bündnisgrüner
Regierungsbeteiligung im Sächsischen Landeshaushalt stand, war ein Anfang. Jeder
Euro, den wir jetzt nicht in effektiven und effizienten Hitzeschutz investieren,
kostet Menschenleben.
Unseren Werten gerecht werden – vegane Verpflegung auf Landesversammlungen
Auf Landesversammlungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen werden künftig
ausschließlich vegane Speisen und Getränke angeboten.
Bei der Auswahl der Lebensmittel sollen nach Möglichkeit regionale Herkunft und
ökologische Erzeugung berücksichtigt werden. Bei Produkten, die nicht regional
erzeugt werden können, soll auf fair gehandelte Produkte zurückgegriffen werden.
Die Landesversammlung ruft die Kreisverbände dazu auf, bei eigenen Veranstaltungen
die vom Kreisverband organisierte oder bereitgestellte Verpflegung ebenfalls
ausschließlich vegan zu gestalten. Bei Mitbringveranstaltungen sollen die
Teilnehmenden ermutigt werden, ebenfalls vegane Speisen mitzubringen.
Begründung
Das Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beschlossen im Jahr 2020, stellt fest: „Tiere sind fühlende Lebewesen, sie haben Rechte.“ An anderer Stelle heißt es: „Menschen sind nicht die einzigen Lebewesen, die fühlen und empfinden.“ Daraus leitet das Grundsatzprogramm die Verpflichtung ab, das Wohl der Tiere und die lebendige Natur um ihrer selbst willen zu schützen. Es formuliert zudem das Ziel, den Konsum tierischer Produkte zu verringern und pflanzliche Alternativen gezielt zu fördern.
Für uns stellt sich damit auch die Frage, welchen Maßstab wir an unsere eigenen Veranstaltungen anlegen. Achtsamkeit und Verantwortung dürfen sich nicht allein auf den Umgang von Menschen miteinander beziehen. Sie müssen auch fühlende und empfindungsfähige Lebewesen einschließen, die von unserem Handeln und unseren Entscheidungen betroffen sind.
Tiere können Schmerz, Angst und Stress empfinden. Die Herstellung von Fleisch, Milch und Eiern beruht auf der Nutzung beziehungsweise Ausbeutung von Tieren und endet in den üblichen Produktionssystemen regelmäßig mit ihrer Tötung. Wenn wir auf tierische Produkte verzichten können, ohne auf eine vollwertige und vielfältige Verpflegung verzichten zu müssen, sollten wir diese Möglichkeit nutzen.
Vegane Angebote sind heute in Gastronomie und Catering breit verfügbar. Für Landesversammlungen bieten sie zudem einen gemeinsamen Standard: Vegane Speisen können von vegan und vegetarisch lebenden Menschen ebenso gegessen werden wie von Menschen, die sich sonst nicht vegan ernähren. Niemandem wird damit vorgeschrieben, wie er oder sie sich außerhalb unserer Veranstaltungen ernährt. Wir entscheiden lediglich darüber, welches Verpflegungsangebot der Landesverband für seine eigenen Veranstaltungen organisiert und bereitstellt.
Auch aus ökologischer Sicht ist dieser Schritt sinnvoll. Pflanzliche Lebensmittel verursachen im Durchschnitt deutlich weniger Treibhausgasemissionen und benötigen weniger Fläche und Ressourcen als tierische Lebensmittel. Zusammen mit möglichst regionaler Herkunft und ökologischer Erzeugung trägt eine vegane Verpflegung damit zugleich zum Klima- und Ressourcenschutz bei.
Mit unserer Nachfrage können wir außerdem dazu beitragen, dass Cateringunternehmen und gastronomische Betriebe ihr veganes Angebot ausbauen. Eine verlässliche Nachfrage schafft Erfahrung und trägt dazu bei, Auswahl und Qualität pflanzlicher Angebote zu verbessern. Das macht es auch außerhalb unserer Veranstaltungen leichter, sich für eine pflanzliche Ernährung zu entscheiden.
Dass dieser Schritt praktisch umsetzbar ist, zeigt auch der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern. Dort wurde im Mai 2025 beschlossen, auf Veranstaltungen des Landesverbandes ausschließlich vegane Verpflegung anzubieten.
Zukunft statt Verbrennung. Kreislaufwirtschaft stärken und Müllverbrennung vermeiden.
1. Wir BÜNDNISGRÜNE in Sachsen bekennen uns zu den Zielen und der
fünfstufigen Hierarchie der Kreislaufwirtschaft. Ressourcen müssen schonend und
effizient eingesetzt werden. Rohstoffe sind aus Produkten und Nebenprodukten zu
einem möglichst hohen Anteil zur erneuten hochwertigen Nutzung zurückzugewinnen. Mit
der Landesstrategie Kreislaufwirtschaft haben wir BÜNDNISGRÜNE dabei in der
vergangenen Legislatur bereits viel erreicht. Jetzt gilt es deren Maßnahmen stringent
umzusetzen und weiterzuentwickeln.
2. Durch eine Stärkung der Geschäftsmodelle der Kreislaufwirtschaft auf Landes-,
Bundes- und EU-Ebene wollen wir die thermische Verwertung (umgangsprachlich:
Müllverbrennung) deutlich zurückdrängen. Dabei stimmen wir uns eng mit der
Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbänden ab.
Unsere Instrumente dafür sind:
- Regulatorik und Vollzug: Verschärfung und bessere Kontrolle des
Rechtsrahmens (insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz, sächsisches
Kreislaufwirtschaftsgesetz, Gewerbeabfallverordnung, EPR-Richtlinie auf EU-
Ebene) - Klimaschutz: Verschärfung der Regeln für CO2-Zertifikate von
Müllverbrennungen auf EU-Ebene oder zur Not nationaler Ebene, hohe
Umweltstandards und enge Auslegung der Genehmigungspflichten
- Wirtschaftsförderung: Gezielte Förderkredite für innovative
Recyclingunternehmen, Innovationspreise, eine enge Akteur:innenvernetzung im
Freistaat sowie weitere wie in der Landesstrategie Kreislaufwirtschaft genannte
Maßnahmen - Öffentliche Hand: Verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und Rezyklatquoten bei
öffentlichen Ausschreibungen - Mengensteuerung: Wir setzen uns dafür ein, dass sächsische Kommunen und
Zweckverbände erprobte Instrumente wie Pay-as-you-throw-Gebührenmodelle, eine
engmaschigere Tür-zu-Tür-Sammlung von Wertstoffen und nach Abfallart gestaffelte
Gebühren erproben und einführen können. Städte wie Ljubljana und Treviso haben
mit solchen Instrumenten ihre Restmüllmenge auf einen Bruchteil des deutschen
Durchschnitts gesenkt und zeigen damit, dass auch von einem bereits
vergleichsweise hohen deutschen Recyclingniveau aus eine erhebliche weitere
Reduktion möglich ist. - Transparenz: Etablierung von Standards zur Messung der
Kreislaufwirtschaftsfähigkeit von Produkten und bessere Information der
Konsument:innen.
3. Die Pläne, in Chemnitz und Dresden neue Müllverbrennungsanlagen zu errichten,
lehnen wir insb. aus folgenden Gründen ab:
- Massive Überkapazitäten: Es gibt in den Bundesländern Sachsen, Thüringen und
Sachsen-Anhalt sowie deutschlandweit bereits jetzt erhebliche Überkapazitäten
zur Verbrennung von Müll, zusätzliche Anlagen würden Müllimporte über Jahrzehnte
bedeuten. - Schädliche Klimabilanz: Die Verbrennung von Restabfällen (Siedlungsmüll) hat
erheblich negative Klimawirkung (der Emissionsfaktor ist schlechter als der von
Erdgas) und die bisher bekannten Pläne der Anlagen weisen keinen tragfähigen
Dekarbonisierungspfad auf. - Wette gegen Recycling: Jede neue Müllverbrennungsanlage ist eine Wette gegen den
Erfolg von Müllvermeidung und Recycling, da für den wirtschaftlichen Betrieb
dauerhaft brennwertiger Abfall gesichert sein muss (Lock-in-Effekt). - Inkompatibilität mit Erneuerbaren: Müllverbrennungsanlagen erzeugen ihre Energie
im kontinuierlichen Bandbetrieb und harmonieren daher nicht mit einer flexiblen,
erneuerbaren Wärmeerzeugung. Unnötige Neubauten, die die Wärmewende behindern,
sind daher konsequent zu vermeiden. Die zu steigernde Wärmeauskopplung aus
bestehenden Anlagen ist durch Hitzespeicher zeitlich so zu optimieren, dass sie
mit der erneuerbaren Wärmeerzeugung weniger in Konflikt tritt.
Statt der Neuerrichtung von Müllverbrennungsanlagen fordern wir:
- Bestandsoptimierung: Bestehende Anlagen müssen technisch so ertüchtigt werden,
dass CO2-, Stickoxid- und Ammoniakemissionen drastisch sinken und die Abwärme
konsequent in Fernwärmenetze eingebunden wird. - Vorsortierung und Kontrolle: Anreize für eine bessere Vorsortierung von Gewerbe-
und Siedlungsabfällen schaffen und bestehende Regelungen konsequent vollziehen. - Klimafreundliche Logistik: Mülltransporte sind möglichst auf die Schiene und
elektrisch betriebene Lkw zu verlagern. - Reparatur und Bauwende: Der Freistaat soll gewerbliche Wiedernutzungs- und
Reparaturnetzwerke fördern (u. a. durch eine Neuauflage und Verstetigung des
Reparaturbonus) und im Bausektor den Gebäuderessourcenpass voranbringen. - Kooperation: Wir fordern eine mit Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt
abgestimmte Recycling- und Verwertungsstrategie. Diese soll helfen
Recyclingbestrebungen, die Wärmeausnutzung der Verwertung sowie Transportwege
von Abfällen und daraus gewonnenen Wertstoffen zu optimieren sowie
Überkapazitäten der Müllverbrennung zu vermeiden. Sie soll auch Instrumente zur
transparenten Bilanzierung der Restmüllströme enthalten.
Begründung
1. Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft konsequent verbinden
Die Verbrennung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen ist ein unterschätzter Treiber der Erderwärmung. Da Restmüll hohe Anteile an fossilen Kunststoffen enthält, ist sein spezifischer CO2-Emissionsfaktor oft schlechter als der der fossilen Erdgasverbrennung. Wer Abfälle und insbesondere Verpackungen verbrennt, vernichtet wertvolle Rohstoffe und heizt die Klimakrise an. Die gesetzliche Abfallhierarchie (Vermeidung vor Wiederverwendung vor Recycling vor Verwertung vor Beseitigung) muss in Sachsen endlich operative Priorität erhalten. Abfälle sind als wertvolle Ressourcen zu betrachten – das hat unser BÜNDNISGRÜNES Ministerium für Energie, Klima- und Umweltschutz in der vergangenen Periode erfolgreich in der sächsischen Rohstoffstrategie festgeschrieben.
2. Ökonomische Fehlanreize und Lock-in-Effekte stoppen
In Mitteldeutschland existieren bereits massive Überkapazitäten für die thermische Verwertung. Dass ostsächsische Kommunen in den vergangenen zehn Jahren über 8 Millionen Euro an Mindermengenumlagen zahlen mussten (u. a. für die Anlage in Lauta), offenbart das Versagen der bisherigen Planung.[1 & 2] Bürgerinnen und Bürger wurden finanziell dafür bestraft, dass sie Abfälle vermieden und besser getrennt hatten.
Neue Müllverbrennungsanlagen (MVA) in Dresden und Chemnitz würden Verbrennungskapazitäten für die nächsten 30 bis 40 Jahre zementieren. Dieser Lock-in-Effekt schafft einen dauerhaften Verbrennungszwang, der jede echte Müllvermeidung untergräbt. Zudem liefern MVA konstruktionsbedingt starre Bandenergie, die sich nicht mit dem flexiblen Strom- und Wärmebedarf einer erneuerbaren Energielandschaft verträgt.
3. Rechtliche und wirtschaftliche Hebel gezielt ansetzen
Um die zirkuläre Wirtschaft gegenüber der Verbrennung konkurrenzfähig zu machen, braucht es einen klaren Ordnungs- und Marktrahmen:
- Vollzug & Bepreisung: Die Gewerbeabfallverordnung und das Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen in Sachsen strenger kontrolliert werden. Über die Vollintegration der Abfallverbrennung in den CO2-Emissionshandel wird diese schrittweise verteuert, wodurch Recycling wirtschaftlich attraktiver wird.
- Nachfrage schaffen: Über das sächsische Vergaberecht muss die öffentliche Hand mit verbindlichen Rezyklatquoten als Nachfragerin für Sekundärrohstoffe vorangehen.
- Zirkuläre Praxis fördern: Der Bausektor als größter Abfallerzeuger muss über den Gebäuderessourcenpass zum Stofflager werden. Auf Verbraucherebene stärkt die Neuauflage des Reparaturbonus das lokale Handwerk und verlängert Produktlebenszyklen.
4. Bestandsanlagen optimieren statt Fehlinvestitionen tätigen
Statt in Chemnitz 295 Millionen und in Dresden 160 Millionen Euro in neue Verbrennungskapazitäten zu lenken, müssen vorhandene Mittel in das Recycling und die Ertüchtigung von Bestandsanlagen fließen. Bestehende Standorte müssen auf den höchsten Stand der Technik gebracht werden, um Emissionen zu minimieren und Abwärme in Fernwärmenetze einzubinden. Die Logistik ist durch die Verlagerung auf die Schiene und E-Lkw klimaneutral zu gestalten.
Dass jede der geplanten Anlagen für sich genommen bereits fatale Überkapazitäten bedeutet hat das Referat Kreislaufwirtschaft des Freistaats Sachsen in einem Schreiben vom 15. Juni 2026 selbst bestätigt. Dort geht man davon aus, dass in 2032 in ganz Sachsen nur noch 9000 Tonnen gewerbliche Abfälle verbrannt werden müssen. Allein die SachsenEnergie will aber über 100.000 Tonnen Verbrennungskapazität für gewerbliche Abfälle schaffen. (234.000 Tonnen technische Kapazität laut Genehmigungsantrag abzüglich ca. 70.000 Tonnen Dresdner Siedlungsabfälle derzeit – die ebenfalls sinken müssen.) [4]
Quellen:
[1] Drucksache Nr.: 8/7648 Geplante Investitionen in neue thermische Abfallbehandlungskapazitäten. Kleine Anfrage von Franziska Schubert
[2] Drucksache Nr. 8/7600 Mindermengenumlage und geplante neue Verbrennungskapazitäten bei der Abfallentsorgung in Sachsen. Kleine Anfrage von Franziska Schubert
[3] https://www.oba.sachsen.de/saechsische-rohstoffstrategie-4086.html
[4] Schreiben des Referatsleiters Kreislaufwirtschaft vom 15. Juni 2026 https://wolke.netzbegruenung.de/apps/files/files/12520979352?dir=/LAG%20Energie%20und%20Klima/Ablage&editing=false&openfile=true
Bildungsgerechtigkeit durch echten Ganztag stärken
Wir BÜNDNISGRÜNE stellen Bildungsgerechtigkeit konsequent in den Mittelpunkt unserer
Bildungspolitik. Ganztagsschulen können einen entscheidenden Beitrag zu mehr
Chancengleichheit leisten, soziale Ungleichheiten abbauen und Kinder sowie
Jugendliche individueller fördern. Entscheidend dafür ist jedoch nicht allein der
quantitative Ausbau, sondern vor allem die Qualität des Ganztags.
In Sachsen existieren an vielen Schulen Ganztagsangebote. Ein tatsächlich
rhythmisierter, pädagogisch integrierter Ganztag bleibt jedoch weiterhin die
Ausnahme. Nicht überall, wo Ganztag draufsteht, ist auch echter Ganztag drin. Während
neun von zehn Schulen Ganztagsangebote unterbreiten, stagniert der Ausbau gebundener
Ganztagsschulen. Gleichzeitig fehlen landesweite Qualitätsstandards, verlässliche
Unterstützungssysteme und ausreichende Ressourcen für Schulen, die sich auf den Weg
zu einem integrierten Ganztagskonzept machen wollen. Das Sächsische Kultusministerium
beschränkt sich weitgehend auf den quantitativen Ausbau und vernachlässigt die
qualitative Weiterentwicklung. Mittel für Ganztagsangebote werden gekürzt, bestehende
Unterstützungsstrukturen wie die Servicestelle Ganztag oder Kooperationsplattformen
werden nicht ausreichend gestärkt.
Gerade in der Grundschule zeigt sich, dass Ganztag in Sachsen nur gemeinsam mit dem
Hort gedacht werden kann. Ein Großteil der Grundschulkinder besucht sowohl Schule als
auch Hort. Für Kinder ist dies kein Nebeneinander verschiedener Systeme, sondern ein
gemeinsamer Alltag. Trotzdem bestehen weiterhin getrennte Zuständigkeiten,
unterschiedliche Strukturen und fehlende Abstimmungen zwischen Schule und Hort.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz und dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung eröffnet sich die Chance, Ganztag in Sachsen grundlegend neu zu
denken. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen diesen Rechtsanspruch nutzen, um echte
Ganztagsschulen zu entwickeln: Schulen, die Bildung, Betreuung, Förderung und
Freizeit sinnvoll miteinander verbinden und konsequent vom Kind aus denken.
Dafür braucht es klare politische Leitlinien und verbindliche Gelingensbedingungen.
1. Schule als Lebens-, Lern- und Wohlfühlort
Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihres Tages in
Bildungseinrichtungen. Schulen müssen deshalb mehr sein als reine Orte der
Wissensvermittlung. Wir setzen uns für Schulen ein, die Lebens-, Lern- und
Wohlfühlorte zugleich sind.
Kinder und Jugendliche brauchen sichere, altersgerechte und gesundheitsfördernde
Lernumgebungen, in denen sie sich angenommen fühlen, ihre Potenziale entfalten können
und als ganze Persönlichkeiten wahrgenommen werden – unabhängig von Herkunft, Wohnort
oder individuellen Voraussetzungen.
Wir setzen uns für rhythmisierte Ganztagsschulen ein, die Lern-, Bewegungs-,
Erholungs- und Kreativphasen sinnvoll miteinander verbinden. Kreative, kulturelle,
sportliche und soziale Angebote verstehen wir als gleichwertigen Bestandteil von
Bildung.
Echter Ganztag bedeutet, Unterricht, individuelle Förderung, soziales Lernen und
außerunterrichtliche Angebote pädagogisch miteinander zu verzahnen. Kinder sollen
ihren Tag als zusammenhängend erleben – nicht als Aneinanderreihung getrennter
Zuständigkeiten.
Auch die bauliche Gestaltung von Schulen spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir
fordern eine kind- und jugendgerechte Schularchitektur mit Rückzugsorten, offenen
Lernlandschaften, Bewegungsräumen und barrierefreien Begegnungsflächen. Schulgebäude
sollen nachhaltig, flexibel nutzbar und gesundheitsfördernd gestaltet werden.
Schulen sollen außerdem stärker im Sozialraum verankert werden. Kooperationen mit
Jugendzentren, Musikschulen, Vereinen, Bibliotheken und Kultureinrichtungen wollen
wir gezielt stärken. Familienschulzentren können hierfür Vorbild sein, weil sie
Schule, Elternhaus und Sozialraum sinnvoll miteinander verbinden.
Vielfalt verstehen wir als Stärke. Ganztagsschulen müssen Orte sein, an denen alle
Kinder und Jugendlichen willkommen sind und Diskriminierung konsequent
entgegengewirkt wird. Beteiligung, Mitbestimmung und demokratisches Lernen müssen im
Schulalltag erlebbar sein.
2. Gemeinsame Visionen und verbindliche Schulentwicklung
Gelingender Ganztag braucht eine gemeinsame pädagogische Vision.
Schulentwicklungsprozesse müssen deshalb klar strukturiert, langfristig angelegt und
partizipativ gestaltet werden.
Die Verantwortung für die Entwicklung eines Ganztagskonzeptes liegt bei der
Schulleitung und ggf. in Kooperation mit der Hortleitung , gleichzeitig müssen
Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Schüler*innen, Eltern sowie außerschulische
Partner systematisch beteiligt werden.
Ganztagsschulen brauchen eine offene Gesprächs- und Beteiligungskultur. Demokratische
Bildung darf sich nicht auf Unterrichtsinhalte beschränken, sondern muss sich in
realen Mitbestimmungsstrukturen widerspiegeln.
Pädagogische Leitlinien, gemeinsame Zielsetzungen und verbindliche Absprachen sollen
transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Schulentwicklung verstehen
wir als lernenden Prozess.
Dafür braucht es Austausch zwischen Praxis, Wissenschaft und Schulverwaltung. Schulen
müssen Zeit, Ressourcen und professionelle Unterstützung erhalten, um ihre Konzepte
weiterzuentwickeln und voneinander lernen zu können.
3. Pädagogik auf Höhe der Zeit
Ganztag bedeutet mehr als verlängerte Betreuung. Guter Ganztag eröffnet neue
pädagogische Möglichkeiten. Wir setzen uns für offene und zeitgemäße Lernkonzepte
ein, die selbstgesteuertes, kooperatives und projektorientiertes Lernen ermöglichen.
Kinder und Jugendliche sollen Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen können
und Lernen als sinnstiftend erleben. Rhythmisierte Tagesstrukturen mit einem
ausgewogenen Wechsel zwischen konzentrierten Lernphasen, Bewegung, Entspannung und
kreativen Angeboten fördern Motivation, Konzentration und Wohlbefinden.
Inklusion und Heterogenität verstehen wir nicht als Zusatzaufgabe, sondern als
selbstverständlichen Bestandteil moderner Bildung. Ganztagsschulen bieten die Chance,
individuelle Unterschiede produktiv aufzugreifen und soziale Kompetenzen zu stärken.
Ganztag gelingt dort besonders gut, wo multiprofessionelle Teams gemeinsam
Bildungsräume gestalten und Unterricht sowie außerunterrichtliche Angebote
aufeinander abgestimmt sind.
4. Personal stärken
Ganztagsschulen brauchen starke multiprofessionelle Teams. Lehrkräfte, Erzieherinnen,
Sozialpädagoginnen, Schulassistenzen, Schulpsycholog*innen und Verwaltungskräfte
leisten gemeinsam Bildungsarbeit. Wir wollen die Zusammenarbeit dieser Professionen
stärken und den Wandel weg vom pädagogischen Einzelkämpfertum hin zu Teamarbeit,
gemeinsamer Verantwortung und Teamteaching fördern.Weiterbildung, Supervision und
gemeinsame Entwicklungszeiten müssen verbindlicher Bestandteil moderner
Schulentwicklung sein.
Gleichzeitig braucht Ganztag ausreichend personelle Ressourcen. Pädagogische Qualität
entsteht nicht unter dauerhaftem Personalmangel. Deshalb setzen wir uns für bessere
Arbeitsbedingungen, Entlastung und eine auskömmliche Personalausstattung ein.
Auch nicht-pädagogisches Personal ist integraler Bestandteil der Schulgemeinschaft
und muss in Fortbildungs- und Entwicklungsprozesse einbezogen werden.
5. Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen
Die Umsetzung qualitativ hochwertiger Ganztagsschulen braucht verbindliche
strukturelle, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen.
Wir fordern:
- eine langfristig gesicherte Finanzierung des Ganztags,
- flexible und bedarfsorientierte Ganztagsbudgets für Schulen,
- verbindliche Qualitätsstandards,
- klare Regelungen zu gemeinsamen Zuständigkeiten zwischen Schule und Jugendhilfe,
- landesweite Beratungs- und Unterstützungsstrukturen,
- kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsangebote,
- digitale und datenschutzkonforme Kommunikations- und Verwaltungssysteme,
- eine öffentlich zugängliche Kooperationsdatenbank für außerschulische Partner,
- sowie die Einrichtung einer unabhängigen Servicestelle Ganztag außerhalb von SMK
und LaSuB.
Schulen, die sich auf den Weg zu echtem Ganztag machen, dürfen mit dieser Aufgabe
nicht allein gelassen werden.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf nicht zu einer bloßen Ausweitung von
Betreuungszeiten führen. Unser Ziel ist ein qualitativ hochwertiger Ganztag, der
Bildungsgerechtigkeit stärkt, Kinder ganzheitlich fördert und Schulen zu echten
Lebensorten macht.
Wir fordern:
- eine langfristig gesicherte Finanzierung des Ganztags,
- flexible und bedarfsorientierte Ganztagsbudgets für Schulen,
- verbindliche Qualitätsstandards,
- klare Regelungen zu gemeinsamen Zuständigkeiten zwischen Schule und Jugendhilfe,
- landesweite Beratungs- und Unterstützungsstrukturen,
- kontinuierliche Fort- und Weiterbildungsangebote,
- digitale und datenschutzkonforme Kommunikations- und Verwaltungssysteme,
- eine öffentlich zugängliche Kooperationsdatenbank für außerschulische Partner,
- sowie die Einrichtung einer unabhängigen Servicestelle Ganztag außerhalb von SMK
und LaSuB.
Schulen, die sich auf den Weg zu echtem Ganztag machen, dürfen mit dieser Aufgabe
nicht allein gelassen werden. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung darf nicht zu
einer bloßen Ausweitung von Betreuungszeiten führen. Unser Ziel ist ein qualitativ
hochwertiger Ganztag, der Bildungsgerechtigkeit stärkt, Kinder ganzheitlich fördert
und Schulen zu echten Lebensorten macht.
Begründung
Wir BÜNDNISGRÜNE stellen Bildungsgerechtigkeit konsequent in den Mittelpunkt unserer Bildungspolitik. Ganztagsschulen können einen entscheidenden Beitrag zu mehr Chancengleichheit leisten, soziale Ungleichheiten abbauen und Kinder sowie Jugendliche individueller fördern. Entscheidend dafür ist jedoch nicht allein der quantitative Ausbau, sondern vor allem die Qualität des Ganztags.
In Sachsen existieren an vielen Schulen Ganztagsangebote. Ein tatsächlich rhythmisierter, pädagogisch integrierter Ganztag bleibt jedoch weiterhin die Ausnahme. Nicht überall, wo Ganztag draufsteht, ist auch echter Ganztag drin. Während neun von zehn Schulen Ganztagsangebote unterbreiten, stagniert der Ausbau gebundener Ganztagsschulen. Gleichzeitig fehlen landesweite Qualitätsstandards, verlässliche Unterstützungssysteme und ausreichende Ressourcen für Schulen, die sich auf den Weg zu einem integrierten Ganztagskonzept machen wollen. Das Sächsische Kultusministerium beschränkt sich weitgehend auf den quantitativen Ausbau und vernachlässigt die qualitative Weiterentwicklung. Mittel für Ganztagsangebote werden gekürzt, bestehende Unterstützungsstrukturen wie die Servicestelle Ganztag oder Kooperationsplattformen werden nicht ausreichend gestärkt.
Gerade in der Grundschule zeigt sich, dass Ganztag in Sachsen nur gemeinsam mit dem Hort gedacht werden kann. Ein Großteil der Grundschulkinder besucht sowohl Schule als auch Hort. Für Kinder ist dies kein Nebeneinander verschiedener Systeme, sondern ein gemeinsamer Alltag. Trotzdem bestehen weiterhin getrennte Zuständigkeiten, unterschiedliche Strukturen und fehlende Abstimmungen zwischen Schule und Hort.
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz und dem ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung eröffnet sich die Chance, Ganztag in Sachsen grundlegend neu zu denken. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen diesen Rechtsanspruch nutzen, um echte Ganztagsschulen zu entwickeln: Schulen, die Bildung, Betreuung, Förderung und Freizeit sinnvoll miteinander verbinden und konsequent vom Kind aus denken.
Dafür braucht es klare politische Leitlinien und verbindliche Gelingensbedingungen.
1. Schule als Lebens-, Lern- und Wohlfühlort
Kinder und Jugendliche verbringen einen großen Teil ihres Tages in Bildungseinrichtungen. Schulen müssen deshalb mehr sein als reine Orte der Wissensvermittlung. Wir setzen uns für Schulen ein, die Lebens-, Lern- und Wohlfühlorte zugleich sind. Kinder und Jugendliche brauchen sichere, altersgerechte und gesundheitsfördernde Lernumgebungen, in denen sie sich angenommen fühlen, ihre Potenziale entfalten können und als ganze Persönlichkeiten wahrgenommen werden – unabhängig von Herkunft, Wohnort oder individuellen Voraussetzungen. Wir setzen uns für rhythmisierte Ganztagsschulen ein, die Lern-, Bewegungs-, Erholungs- und Kreativphasen sinnvoll miteinander verbinden. Kreative, kulturelle, sportliche und soziale Angebote verstehen wir als gleichwertigen Bestandteil von Bildung. Echter Ganztag bedeutet, Unterricht, individuelle Förderung, soziales Lernen und außerunterrichtliche Angebote pädagogisch miteinander zu verzahnen. Kinder sollen ihren Tag als zusammenhängend erleben – nicht als Aneinanderreihung getrennter Zuständigkeiten. Auch die bauliche Gestaltung von Schulen spielt dabei eine zentrale Rolle. Wir fordern eine kind- und jugendgerechte Schularchitektur mit Rückzugsorten, offenen Lernlandschaften, Bewegungsräumen und barrierefreien Begegnungsflächen. Schulgebäude sollen nachhaltig, flexibel nutzbar und gesundheitsfördernd gestaltet werden. Schulen sollen außerdem stärker im Sozialraum verankert werden. Kooperationen mit Jugendzentren, Musikschulen, Vereinen, Bibliotheken und Kultureinrichtungen wollen wir gezielt stärken. Familienschulzentren können hierfür Vorbild sein, weil sie Schule, Elternhaus und Sozialraum sinnvoll miteinander verbinden. Vielfalt verstehen wir als Stärke. Ganztagsschulen müssen Orte sein, an denen alle Kinder und Jugendlichen willkommen sind und Diskriminierung konsequent entgegengewirkt wird. Beteiligung, Mitbestimmung und demokratisches Lernen müssen im Schulalltag erlebbar sein.
2. Gemeinsame Visionen und verbindliche Schulentwicklung
Gelingender Ganztag braucht eine gemeinsame pädagogische Vision. Schulentwicklungsprozesse müssen deshalb klar strukturiert, langfristig angelegt und partizipativ gestaltet werden. Die Verantwortung für die Entwicklung eines Ganztagskonzeptes liegt bei der Schulleitung und ggf. in Kooperation mit der Hortleitung, gleichzeitig müssen Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, Schüler*innen, Eltern sowie außerschulische Partner systematisch beteiligt werden. Ganztagsschulen brauchen eine offene Gesprächs- und Beteiligungskultur. Demokratische Bildung darf sich nicht auf Unterrichtsinhalte beschränken, sondern muss sich in realen Mitbestimmungsstrukturen widerspiegeln. Pädagogische Leitlinien, gemeinsame Zielsetzungen und verbindliche Absprachen sollen transparent dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Schulentwicklung verstehen wir als lernenden Prozess. Dafür braucht es Austausch zwischen Praxis, Wissenschaft und Schulverwaltung. Schulen müssen Zeit, Ressourcen und professionelle Unterstützung erhalten, um ihre Konzepte weiterzuentwickeln und voneinander lernen zu können.
3. Pädagogik auf Höhe der Zeit
Ganztag bedeutet mehr als verlängerte Betreuung. Guter Ganztag eröffnet neue pädagogische Möglichkeiten. Wir setzen uns für offene und zeitgemäße Lernkonzepte ein, die selbstgesteuertes, kooperatives und projektorientiertes Lernen ermöglichen. Kinder und Jugendliche sollen Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen können und Lernen als sinnstiftend erleben. Rhythmisierte Tagesstrukturen mit einem ausgewogenen Wechsel zwischen konzentrierten Lernphasen, Bewegung, Entspannung und kreativen Angeboten fördern Motivation, Konzentration und Wohlbefinden. Inklusion und Heterogenität verstehen wir nicht als Zusatzaufgabe, sondern als selbstverständlichen Bestandteil moderner Bildung. Ganztagsschulen bieten die Chance, individuelle Unterschiede produktiv aufzugreifen und soziale Kompetenzen zu stärken. Ganztag gelingt dort besonders gut, wo multiprofessionelle Teams gemeinsam Bildungsräume gestalten und Unterricht sowie außerunterrichtliche Angebote aufeinander abgestimmt sind.
4. Personal stärken
Ganztagsschulen brauchen starke multiprofessionelle Teams. Lehrkräfte, Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Schulassistenzen, Schulpsycholog*innen und Verwaltungskräfte leisten gemeinsam Bildungsarbeit. Wir wollen die Zusammenarbeit dieser Professionen stärken und den Wandel weg vom pädagogischen Einzelkämpfertum hin zu Teamarbeit, gemeinsamer Verantwortung und Teamteaching fördern. Weiterbildung, Supervision und gemeinsame Entwicklungszeiten müssen verbindlicher Bestandteil moderner Schulentwicklung sein. Gleichzeitig braucht Ganztag ausreichend personelle Ressourcen. Pädagogische Qualität entsteht nicht unter dauerhaftem Personalmangel. Deshalb setzen wir uns für bessere Arbeitsbedingungen, Entlastung und eine auskömmliche Personalausstattung ein. Auch nicht-pädagogisches Personal ist integraler Bestandteil der Schulgemeinschaft und muss in Fortbildungs- und Entwicklungsprozesse einbezogen werden.
Der Antrag wurde in der LAG Bildung erarbeitet sowie verabschiedet.
Feuerwerksrecht modernisieren – Kommunen stärken, Mensch und Tier schützen
1. Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird aufgefordert, sich dafür
einzusetzen, dass sich die Sächsische Staatsregierung auf der Innenministerkonferenz
(IMK) sowie im Bundesrat aktiv und öffentlich sichtbar für eine Änderung des
Sprengstoffgesetzes (SprengG) und der 1. Sprengstoffverordnung einsetzt –
insbesondere für eine Öffnungsklausel, die es Kommunen ermöglicht, eigenständig und
rechtssicher Böllerverbotszonen sowie zeitliche Einschränkungen festzulegen, ohne wie
bisher auf unklare Begriffe wie „dichtbesiedeltes Gebiet“ angewiesen zu sein.
2. Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der IMK für eine zügige
Umsetzung des im Vorjahr erteilten Prüfauftrags an das Bundesinnenministerium
einzusetzen und auf einen konkreten Zeitplan zur Vorlage eines Verordnungsentwurfs
hinzuwirken.
3. Der Freistaat Sachsen legt ein Förderprogramm für sächsische Kommunen auf, die
anstelle oder ergänzend zu privatem Silvesterfeuerwerk auf zentrale, barrierefreie
und umweltfreundliche Alternativen (Licht-, Laser- oder Drohnenshows) setzen wollen.
4. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, eine parlamentarische Initiative
(Antrag/Kleine Anfrage) zur Evaluation der gesundheitlichen, ökologischen und
einsatzkräftebezogenen Folgen von Silvesterfeuerwerk in Sachsen zu prüfen, um eine
belastbare Datengrundlage für weitere Regulierung zu schaffen.
5. Die sächsischen Kommunalpolitiker*innen unserer Partei werden ermutigt, im Rahmen
der geltenden Rechtslage bereits jetzt lokale Verbotszonen (insbesondere um Kirchen,
Krankenhäuser, Alten- und Kinderheime sowie brandempfindliche Bereiche) konsequent
auszuweisen und öffentlich bekannt zu machen.
Begründung
Gesellschaftlicher Handlungsdruck wächst
Die Debatte um ein Böllerverbot hat in den letzten Jahren erheblich an Dynamik gewonnen. Nach der Silvesternacht 2024/25 mit fünf Todesopfern und rund 800 Augenverletzungen bundesweit ist der gesellschaftliche Rückhalt für strengere Regeln so groß wie nie. Die von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Berlin initiierte Petition „Bundesweites Böllerverbot, jetzt!“ verzeichnete bis Mitte 2026 über 3,3 Millionen Unterstützer*innen – nach Angaben der GdP die größte Petition, die es in Deutschland je gab. Auch die Deutsche Umwelthilfe hat sich dem Thema mit eigenen Initiativen zugewandt.
Auf kommunaler Ebene zeigt sich die Dringlichkeit exemplarisch: Allein am Uniklinikum Leipzig wurden zum letzten Jahreswechsel 137 Menschen behandelt, darunter ein achtjähriger Junge, dem ein Feuerwerkskörper mehrere Finger abriss. Die Wildvogelhilfe Leipzig meldete zwölf verletzte oder verendete Wildvögel – das 24-Fache eines durchschnittlichen Dezembertages. Hinzu kommen wiederkehrende Berichte über Angriffe auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht.
Rechtliche Lage bleibt unklar und stark bundesrechtlich geprägt
Rechtlich bewegen sich Kommunen bislang in einem engen Korsett: Grundlage sind das Sprengstoffgesetz und die 1. Sprengstoffverordnung, die auf Bundesebene geregelt sind. Ein generelles Verbot oder eine wirksame Ausweitung kommunaler Zonen erfordert daher zwingend eine bundesrechtliche Änderung – ordnungsrechtliche Allgemeinverfügungen einzelner Städte bleiben rechtlich angreifbar und räumlich stark begrenzt, wie die kontroverse Debatte um den gescheiterten Leipziger Vorstoß gezeigt hat.
Auf der Innenministerkonferenz in Bremen (2025) verständigten sich die Länder darauf, dass das Bundesinnenministerium einen Entwurf für eine Öffnungsklausel im Sprengstoffgesetz bzw. der Sprengstoffverordnung erarbeiten solle. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeigte sich zwar offen für größere Verbotszonen, kündigte auf der IMK im Dezember 2025 jedoch keine konkrete Gesetzesänderung an. Auf der IMK im Juni 2026 in Hamburg wurde der Prüfauftrag erneut eingefordert, insbesondere von den Stadtstaaten Berlin und Bremen – bislang ohne verbindliches Ergebnis. Beobachter*innen rechnen frühestens zum Jahreswechsel 2026/27 mit einer Änderung.
Europäischer Vergleich zeigt Handlungsspielräume
Im europäischen Vergleich hat Deutschland vergleichsweiseliberale Regelungen: Frankreich, Österreich, Italien, Irland und die Schweiz kennen bereits strengere Vorgaben. Die Niederlande führen zum Jahreswechsel 2026/27 ein vollständiges landesweites Verbot privaten Silvesterfeuerwerks ein, Tschechien hat ein landesweites Verbot im Umkreis von 250 Metern um sensible Einrichtungen beschlossen, Rumänien verhängt bei Verstößen Bußgelder von umgerechnet bis zu 1.500 Euro. Sachsen und Deutschland insgesamt laufen Gefahr, den Anschluss an eine europaweite Entwicklung zu verpassen, die Sicherheit, Tier- und Umweltschutz stärker gewichtet.
Fazit
Die Kombination aus wachsendem gesellschaftlichem Druck, ungelöster Rechtslage und europäischer Vorreiterrolle anderer Staaten macht deutlich: Sachsen sollte sich auf Landesebene aktiv für eine bundesrechtliche Lösung einsetzen, statt auf Einzelinitiativen einzelner Kommunen zu warten, die rechtlich unsicher und leicht angreifbar bleiben. Gleichzeitig sollten sächsische Kommunen bereits heute ermutigt und unterstützt werden, den vorhandenen rechtlichen Spielraum konsequent zu nutzen und attraktive Alternativen zu privatem Feuerwerk zu schaffen.
Persönlichkeitsrechte schützen, Smart Glasses in sensiblen öffentlichen Räumen verbieten
Das heimliche Filmen von Personen ist durch Smart Glasses sehr viel einfacher
geworden. Anders als bei Smartphonekameras ist durch die Brillen mit integrierten
Kameras für Opfer in der Regel nicht mehr erkennbar, dass sie überhaupt gefilmt
werden. Leidtragende hiervon sind zumeist Frauen, von denen heimlich Videos und
Bilder aufgenommen und im Internet geteilt werden. Hier droht ein massiver und häufig
schwer nachweisbarer Eingriff in die Privatsphäre von Betroffenen.
In Hamburg ist daher bereits ein Verbot von Smart Glasses in öffentlichern Bädern, an
Badeorten, in Saunen, Umkleiden und in öffentlichen Verkehrsmitteln in Planung. In
Anbetracht der zunehmenden Verbreitung von Smart Glasses ist es auch in Sachsen
wichtig, frühzeitig klare gesetzliche und gesellschaftliche Grenzen für den Einsatz
dieser Technologie zu ziehen. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, im Fall von
Aufnahmen mit Smart Glasses vorerst untätig zu bleiben, halten wir für falsch.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen setzt sich daher dafür ein, dass Smart Glasses
angelehnt an die Hamburger Pläne in sensiblen öffentlichen Räumen verboten werden.
Neben landesrechtlichen und kommunalen Regelungen soll zudem auf eine Bundesregelung
zur Regulierung des Einsatzes von Smart Glasses hingearbeitet werden.
Begründung
Die Verwendung von Smart Glasses weitet sich schnell in Deutschland aus – auch in Sachsen. Damit einher gehen eine zunehmende Anzahl von grenzüberschreitenden, heimlichen Filmaufnahmen, welche ohne Kenntnis der meist weiblichen Opfer im Internet verbreitet, kommentiert und häufig sexualisiert werden.
Allzu oft hinkt die politische Debatte und gesetzliche Regulatorik technischen Entwicklungen zu lange hinterher. Im Sinne des Opferschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten wollen wir dies bei Smart Glasses verhindern. In Anbetracht des zunehmenden Einsatzes von Smart Glasses ist es wichtig, frühzeitig klare gesetzliche und gesellschaftliche Grenzen für den Einsatz dieser Technologie zu ziehen.
Sorbische Bildung retten – Von der symbolischen zur effektiven Sprachförderung
Die Landesversammlung bittet die BÜNDNISGRÜNE Fraktion im Sächsischen Landtag von der
Landesregierung folgendes zu fordern:
- Sicherung und Erhalt der Standorte:
- Den sorbischen Schulen als essenziellen Standorten der Vermittlung und des
Lernens der sorbischen Sprache
einen speziellen Status zuzuordnen und sie dauerhaft zu erhalten. - Für sorbische Schulen und Schulen mit 2plus-Unterricht Ausnahmen bei den
Mindestschülerzahlen zu schaffen, um den Erhalt der Standorte
sowie die sprachliche Qualität des Unterrichts unabhängig von demografischen
Schwankungen zu sichern.
- Qualität und Transparenz beim „2plus“-Konzept:
- Schulen, die das Konzept „2plus“ anwenden, sind mit allen notwendigen
personellen und finanziellen Ressourcen
auszustatten, die für die wesentlichen Elemente dieses Konzepts (Unterricht nach
Sprachgruppen, Teamteaching etc.) notwendig sind. - Die Evaluation des „2plus“-Konzepts muss öffentlich zugänglich gemacht werden,
um Transparenz und damit fachliche Nachbesserung zu ermöglichen. - zusammen mit den Vertretern des sorbischen Volkes sollen verbindliche, messbare
Ziele für das Konzept „2plus“ erarbeitet
werden, die sich der Freistaat zu Eigen macht.
- Qualitätssicherung des Lehrpersonals:
- An sorbischen Schulen ist eine Sprachzertifizierung der Lehrkräfte einzuführen,
um eine gleichbleibend hohe Sprachqualität zu sichern. - Es ist sicherzustellen, dass Lehrkräfte an diesen Schulen auf einem
muttersprachlichen Niveau agieren können. - Die Sprachbildung für Lehrkräfte, die die sorbische Sprache erlernen, muss als
offizielle Weiterbildung im Rahmen der Arbeitszeit anerkannt werden. - Für die sprachliche Ausbildung nicht-sorbischsprachiger Lehrer*innen sind
quantitative und qualitative Ziele festzulegen und diese regelmäßig zu
überprüfen. - Abordnungen sorbischsprachigen Lehrpersonals an Schulen ohne zweisprachigen
Unterricht sind zu unterbinden.
- Erweiterung der Lernwege: Neben dem schulischen Rahmen sind alternative
außerschulische Konzepte für den Erwerb der sorbischen Sprache zu prüfen und zu
fördern. - Strategische Zielvereinbarungen:
- Gemeinsam mit den sorbischen Organisationen und der Domowina sind verbindliche
Bildungsziele für die kommenden Jahre zu vereinbaren. - Die sächsische Regierung muss das Ziel der Domowina
(Revitalisierung der sorbischen Sprache und Steigerung der Zahl aktiver Sprecher
*innen) als offizielles Ziel anerkennen und ihre bildungs-
und sonstigen sprachenpolitischen Maßnahmen konsequent darauf ausrichten.
Begründung
Die Pflege und Entwicklung der sorbischen Sprache ist gemäß der Sächsischen Verfassung und dem Sächsischen Sorbengesetz keine freiwillige staatliche Leistung, sondern Verfassungsauftrag. Die aktuelle Realität der sorbischen Bildung in Sachsen lässt jedoch Zweifel daran aufkommen, dass dieser Auftrag auch für die schulische Bildung gelten soll: Das Ziel der Domowina, bis zum Jahr 2100 eine Zahl von 100.000 Sprecher*innen des Sorbischen und damit eine erfolgreiche Revitalisierung zu erreichen, wird durch das derzeitige staatliche Handeln nicht gestützt.
Besonders kritisch ist die Umsetzung des „2plus“-Konzepts. Dass derzeit lediglich 10 % der Schüler*innen aus nicht-sorbischsprachigen Familien in der 8. Klasse das B1-Niveau erreichen, ist ein systemisches Versagen. Es zeigt deutlich, dass die vorhandenen Ressourcen nicht ausreichen, der aktuelle Lehrplan die Bedürfnisse jener 50 %, deren einziger Ort für sorbische Sprachpraxis die Schule ist, nicht angemessen berücksichtigt und die Sprachqualität – auch für muttersprachliche Kinder – nicht gesichert ist. Um eine aktive sorbisch-deutsche Zweisprachigkeit zu gewährleisten, müssen wir von rein formalen Strukturen zu einer qualitativen Absicherung übergehen. Dies umfasst sowohl die fachliche Qualifikation des Personals als auch die Anerkennung des enormen Aufwands, den Lehrkräfte für den Spracherwerb betreiben. Zudem muss die Evaluation bestehender Konzepte transparent gemacht werden, um aus Fehlern lernen zu können.
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