Liebe Unterstützer:innen,
damit wir eine Spende richtig verbuchen können, benötigen wir Namen und Anschrift und stellen dann auch gerne zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung aus. Wir garantieren euch dabei einen sorgsamen Umgang mit allen finanziellen Mitteln.
Spendenkonto:
Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
IBAN: DE05 8506 0000 1000 8395 15
BIC: GENODEF1PR2 (Volksbank Pirna)
Verwendungszweck: „Spende“, Name des Spenders, Adresse
Hinweise zu Spenden und Steuern
Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.
Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags kostet Sie z.B. eine Spende von 100 EUR real nur 47,25 EUR.
Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab.
Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.
Für Anregungen und Rückfragen steht unser:e Schatzmeister:in gern zur Verfügung.