Spenden Unterstütze mit Deiner Spende DIE GRÜNEN in der Sächsisches Schweiz-Osterzgebirge! Was machen wir mit dem Geld? Ein paar Beispiele: Mit 10 Euro kaufen wir Giveaways, um auf unsere Aktionen in der Region aufmerksam zu machen und den Menschen etwas auf ihrem Weg mitgeben zu können. Mit 50 Euro finanzieren wir den Druck von Flyern und Infomaterial, um noch mehr Aufmerksamkeit für GRÜNE Positionen zu erreichen. Mit 100 Euro kaufen wir Sonnenschirme, Beachflags und mehr, um auf Marktplätzen präsenter zu sein. Mit 1.000 Euro können wir Expertise finanzieren, die uns dabei hilft, unseren Social Media-Auftritt weiter zu professionalisieren. Spendenkonto: Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge IBAN: DE05 8506 0000 1000 8395 15 BIC: GENODEF1PR2 (Volksbank Pirna) Verwendungszweck: “Spende”, Name des Spenders, Adresse Hinweise zu Spenden und Steuern Damit wir eine Spende richtig verbuchen können, benötigen wir Namen und Anschrift und stellen dann auch gerne zu Beginn des Folgejahres eine Spendenbescheinigung aus. Wir garantieren euch dabei einen sorgsamen Umgang mit allen finanziellen Mitteln. Unterstütze DIE GRÜNEN aus Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit Deiner Spende! Parteispenden sind Sonderausgaben Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. Absetzbarkeit nach § 34 g EStG Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. Aufgrund der zusätzlichen Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags kostet Sie z.B. eine Spende von 100 EUR real nur 47,25 EUR. Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. Kapitalgesellschaften Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt. Für Anregungen und Rückfragen steht unser:e Schatzmeister:in gern zur Verfügung.