25 Milliarden Euro. Auf diese Summe hat sich das Finanzdefizit der deutschen Kommunen im Jahr 2024 summiert. Laut Statistischem Bundesamt das „höchste kommunale Finanzierungsdefizit seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990“. Die von der schwarz-Roten Regierungskoalition geplanten Steuerentlastungen und Investitionsanreize könnten dieses noch verschärfen. Bis 2029 rechnet der Bund mit Mindereinnahmen in Höhe von 46 Milliarden Euro. Geld, dass auch den Kommunen fehlen wird.
Felix Banaszak und Franziska Brandtner haben vor der Klausur des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Positionspapier veröffentlicht, das Wege zu einer besseren finanziellen Situation der Kommunen aufzeigt. Wir gehen darauf ein und zeigen, was die Ideen für unseren Landkreis bedeuten würde.
Höherer Anteil an Umsatzsteuer
Ein direkter Hebel ist ein höherer Anteil für die Kommunen an der Umsatzsteuer. Derzeit erhalten diese einen Anteil von rund zwei Prozent des gesamten Aufkommens an der Umsatzsteuer (genauer: 1,99594395 Prozent). Insgesamt haben die Gemeinden im Landkreis im vergangenen Jahr über 16,6 Millionen Euro erhalten. Die drei größten Gemeinden, gemessen an den Zuweisungen, sind Pirna mit 2,8, Freital mit 2,3 und Wilsdruff mit 1,8 Millionen Euro. Wie genau sich die Zuweisungen zusammensetzen und welche Grundlagen gelten, könnt ihr hier nachlesen.
Wie sich der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zusammensetzt
Im Jahr 2024 betrug der bundesweite Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer rund 354 Mrd. Euro. Grundlage dafür ist das Finanzausgleichsgesetz. Von dieser Summe entfallen wiederum rund 4,2 Prozent auf Sachsen (rund 65 Millionen), sowie ein Zuschuss in Höhe von rund 25 Millionen Euro über das Finanzausgleichsgesetz. Die genaue Verteilung wird über das Gemeindefinanzreformgesetz sowie die Umsatzscheuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung geregelt. Kurz gesagt wird den Ländern und anschließend den Kommunen über eine Schlüsselzahl ein Multiplikationswert zugeordnet und anschließend auf die jeweiligen Summen angewendet. Beispielsweise beträgt die Schlüsselzahl für Pirna 0,007922823, für Rabenau 0,000419335 oder für Sebnitz 0,001911386. Insgesamt standen den sächsischen Kommunen im Jahr 2024 89 Millionen Euro über die Umsatzsteuer zur Verfügung, welche über die Schlüsselzahlen verteilt wurden.
An diesem Hebel setzt das Positionspapier unseres Bundesvorstandes an. Denn jede Änderung am Finanzausgleichsgesetz hat direkte Auswirkungen auf die Einnahmen der Kommunen: Je höher der per Gesetz festgelegte Anteil ist, desto mehr Geld erhalten diese aus der Umsatzsteuer. Wie könnte das für den Landkreis aussehen? Dazu stellen wir eine Beispielrechnung auf, bei der wir verschiedene Erhöhungen des Anteils durchrechnen. Grundlage dazu ist die Rechnung zum Gesamtaufkommen der Umsatzsteuer des sächsischen Staatsministeriums der Finanzen für den Zeitraum Mai bis Juli 2025.
Allein bei einer Rundung des Anteils auf genau zwei Prozent steigt die Zuwendung an die Gemeinden in ganz Deutschland um 3,1 Millionen Euro. Bei einem Anstieg auf 2,05 Prozent bzw. 2,1 Prozent wären es schon 41 respektive 80 Millionen Euro. Für den Zeitraum von drei Monaten. Alle Gemeinden des Landkreises würden dann 6.000, 80.000 oder 153.000 Euro mehr erhalten. Aufs Jahr gerechnet ergeben sich dadurch Mehreinnahmen im hohen sechs- bzw. geringen siebenstelligen Bereich. Geld, dass die Kommunen dringend benötigen.
„Spart lieber bei den Ausgaben!“
Diese Rechnung wird Kritiker hervorrufen, die lediglich die Ausgabenseite betrachten und dort kürzen wollen. Das hilft den Kommunen aber nicht. Denn diese können heute bereits vielerorts nur die absolut notwendigen Ausgaben tätigen. Wer dort sparen möchte, legt die Axt an den Bildungs-, Sozial- und Kulturbereich. Damit leidet nicht nur die Attraktivität der Städte und Gemeinden. Es schafft auch Mehrkosten für die Zukunft, da notwendige Investitionen verschoben werden. Eine höhere Zuwendung über die Umsatzsteuer kann ihnen dafür Luft verschaffen und so die Gemeinschaft fördern und Investitionen ermöglichen.
Gleichzeitig ist der Bund gefragt, die Entwicklung der Gemeinden weiter zu fördern. In Sachsen ist mit der Klimamillion bereits ein gutes Beispiel auf den Weg gebracht worden, um den Landkreisen Investitionen in erneuerbare und damit günstige Energien zu ermöglichen. Solche Förderprogramme dürfen aber nicht „typisch deutsch“, sprich: bürokratisch, aufgezogen werden. Sie müssen einfach zu beantragen und gebündelt über eine zentrale Plattform erreichbar sein.
Ein weiterer Punkt des Positionspapiers ist die Stärkung des Konnexitätsprinzips. Das bedeutet, dass von der Bundesebene auf die Kommunen übertragene Aufgaben vom Bund bezahlt werden müssen. Platt gesagt: Wer bestellt, muss bezahlen. So kann ein großer Schritt getan werden, die Kommunen und Landkreise finanziell zu entlasten.
Keine Neuigkeiten mehr verpassen? Hier kannst Du dich für unseren Newsletter anmelden!