Reformieren wir unsere Partei: Urabstimmung 2026

Über die Jahre ist unsere Partei bundesweit stark gewachsen. Mit über 180.000 Mitgliedern sind wir zur drittstärksten Partei in Deutschland herangewachsen. Dieses Mitgliederwachstum sorgt dafür, dass bestehende Prozesse überdacht werden.

Bereits seit einigen Jahren werden Änderungen an unserer Bundessatzung diskutiert. Bisher mussten diese aus Zeitmangel, rechtlichen Bedenken oder Dissens immer wieder verschoben werden. Darum wurde eine Satzungskommission einberufen, um diese Fragen zu beantworten und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Die vorgeschlagenen Veränderungen gehen weiter als bloße Korrekturen an der Satzung. So sollen im Verlauf auch Projekte außerhalb der Satzung, wie der Ostkongress, neu angestoßen bzw. weiterentwickelt werden.

Es ist eine lange Tradition, dass wir Bündnisgrünen in den großen Fragen basisdemokratisch agieren. Die Urabstimmung ist das wohl demokratischste Mittel, um solche breiten und tiefgreifenden Veränderungen mit allen Mitgliedern auszuhandeln und abschließend abzustimmen.

Mit dieser Übersicht möchten wir Dir helfen, einen eigenen Standpunkt zu finden. Deine Sicht auf die Dinge und Deine Stimme werden helfen, diesen großen Schritt zu gehen.

Was ist eine Urabstimmung?

Die Urabstimmung ist ein Mitgliederentscheid, bei dem alle bündnisgrünen Mitglieder abstimmen können. Sie sorgt für ein umfassendes Stimmungsbild in der Partei und berücksichtigt dadurch vielfältige Ansichten.

In dieser Urabstimmung wird jede der geplanten Änderungen über einzelne Abstimmungsfragen mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ entschieden. Wenn eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf ein „Ja“ entfällt, gilt die Abstimmungsfrage als positiv entschieden, andernfalls als abgelehnt. Entsprechend sind „Nein“ und „Enthaltung“ gleich gewichtet.

Alle Satzungsänderungsanträge haben der Bundesvorstand und der Parteirat in Zusammenarbeit mit der Satzungskommission am 02. März 2026 beschlossen. Änderungsanträge zu diesen Fragen sind nicht möglich; sie werden in genau dieser Form zur Abstimmung gestellt.

Zeitschiene

Bis zum 31. März 2026 läuft die Einreichephase für Stellungnahmen. Hierüber haben alle Mitglieder, Gliederungen und Gremien die Möglichkeit, ihre Sichtweise auf die Inhalte der Urabstimmung einzubringen. Die Einreichung erfolgt via

  • Online-Formular (https://gruenlink.de/cuu666gwkc),
  • per E-Mail () oder
  • Post (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Urabstimmungsbüro, Platz vor dem Neuen Tor 1, 10115 Berlin).

Bis zum 28. April werden die eingegangenen Stellungnahmen gesichtet, sortiert und in einem zusammenfassenden Reader veröffentlicht.

Mitglieder, die bis zum 30. April 2026 eingetreten sind, sind für die Urabstimmung stimmberechtigt.

Ab dem 04. Juni 2026 werden die Stimmunterlagen postalisch versendet. Die Freischaltung der Online-Abstimmung wird zum 09. Juni 2026 freigeschaltet. Bis zum 30. Juni 2026, 10 Uhr, ist die Stimmabgabe möglich. Das Porto für eine postalische Stimmabgabe trägt der Absender, sprich das versendende Mitglied. In der Urabstimmungsordnung ist festgelegt, dass unfrankierte Einsendungen abgelehnt werden.

Die Ergebnisse aus der Urabstimmung werden am 06. Juli 2026 bekannt gegeben.

Inhalt der Abstimmung

Die Urabstimmung umfasst die vier Initiativen zur Bundesversammlung, zur Gremienreform, zum Bundesvorstand und zum Vielfaltsstatut. Einige dieser Änderungen haben einen direkten Einfluss auf unsere Arbeit im Kreisverband, andere eher weniger. Darum hier eine kurze Übersicht über die für uns relevanten Änderungsvorschläge.

Urabstimmungsinitiative zur Bundesversammlung

Grundmandat

268 Kreisverbände fallen unter das Grundmandat, unserer ist einer davon. Aufgrund unserer geringen Mitgliederzahl dürfen wir nur eine*n Delegierte*n zur Bundesversammlung entsenden. Entsprechend der Bundessatzung müsste dies immer eine Frau sein. Ein höchstrichterliches Urteil des Bundesschiedsgerichts hat diese Praxis für ungültig erklärt. Als Lösung wird nun eine bei uns bereits umgesetzte Regelung vorgeschlagen: der Platz muss periodisch als offener Platz freigegeben werden.

Turnusmäßig steht unser Platz für die BDK 2026 in Berlin den weiblichen Mitgliedern zur Verfügung. Wird die Satzungsänderung angenommen, greift der turnusmäßige Wechsel ab kommendem Jahr, beginnend mit den weiblichen Mitgliedern. Das hieße, dass wir auch 2027 Frauen entsenden und den Platz ab 2028 wieder öffnen können.

Wird dieser Vorschlag abgelehnt, muss eine andere Lösung gefunden werden. In der Vergangenheit wurde bereits die Erhöhung auf zwei Grundmandate mit einer Anpassung des Verteilerschlüssels diskutiert. Dies würde die Anzahl der Mandate und die Gewichtung der Landesverbände nur unwesentlich verändern, aber einige besonders große Kreisverbände schwächer gewichten.

Einzelantragsteller*innen

Aufgrund des Mitgliederwachstums unserer Partei soll bei Einzelantragssteller*innen das notwendige Quorum erhöht werden. Zukünftig wären 0,05 % der Mitglieder (aktuell wären dies 90), anstelle der bisherigen 50 Mitglieder notwendig, um Anträge gemeinsam stellen können. Die zentrale Änderung hin zu einem prozentualen Wert, würde diese Lösung zukunftssicher machen.

Mindestquorum bei Antragsstellung

Zusätzlich soll das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe gestärkt werden: Mindestens 50 % der erforderlichen Unterstützer*innen sollen zukünftig Frauen sein, andernfalls wäre der Antrag ungültig.

Antragsrecht Ortsverbände

Ortsverbänden, die als anerkannte Gliederungen agieren, soll zukünftig das Antragsrecht entzogen werden. Eine Änderung, die vielfach in den Webinaren von Mitgliedern angesprochen wurde.

In der Argumentation wird angeführt, dass über kleine Ortsverbände das neue Quorum von Einzelantragsteller*innen ausgehebelt wird. Als antragstellende Gliederung sollen die Kreisverbände dadurch gestärkt werden. Dem gegenüber sehen Kritiker*innen hier eine langfristige Benachteiligung der Basis, gerade auch bei kleinen Gliederungen.

Urabstimmungsinitiative zur Gremienreform

Mitgliederrat

Neu eingeführt werden soll ein Mitgliederrat, der ähnlich einem Bürgerrat funktionieren soll. Geloste Mitglieder würden darin Handlungsempfehlungen zu kontrovers diskutierten Themen in der Partei und Gesellschaft erarbeiten. Der Mitgliederrat würde jährlich neu besetzt und einberufen werden. Er erarbeitet zu einem konkreten Thema eine Empfehlung, welche dann als Antrag auf einer Bundesversammlung eingebracht wird.

Mit dem Pirnaer Bürgerrat „Marktplatzgestaltung – Historischer Markt im 21. Jahrhundert“ (https://www.pirna.de/fileadmin/user_upload/2_Leben_in_Pirna/2-4-Buergerbeteiligung/Buergerrat/Buergerrat_Abschlussbericht_A4_E-Paper.pdf) haben wir Bündnisgrüne auch hier im Landkreis bereits positive Erfahrungen mit dieser Form der zivilgesellschaftlichen Mitbestimmung gemacht. Für einige unserer Mitglieder sind Bürgerräte ein Herzensthema.

Urabstimmungsinitiative zum Bundesvorstand

Generalsekretär*in

Die meisten deutschen Parteien haben in ihrem Vorstand das Amt einer/eines „Generalsekretär*in“. Bisher nutzen wir Bündnisgrünen für dieses Amt die Bezeichnung „politische Geschäftsführer*in“.

Beide Bezeichnungen stehen für eine zentrale politische Leitungs- und Steuerungsfunktion im Bundesvorstand. Die Bezeichnung „Generalsekretär*in“ betont die politische Funktion der Position. Mit der Urabstimmung wird die Frage der Bezeichnung bewusst in die Entscheidung der Partei gelegt.

Bundesvorstands-Wahl

Der Wahl neuer Mitglieder in den Bundesvorstand soll zukünftig ein Voting von mindestens drei Kreisverbändern, einem Landesverband oder 10% der Delegierten (für Spontanbewerbungen) vorgeschaltet werden.

Trennung von Amt und Mandat

Ein Dauerbrenner in den bündnisgrünen Diskussionen ist die Trennung von Amt und Mandat. Mit den vorgestellten Änderungsanträgen soll der Bundesvorstand für eine weitere mandatstragende Person geöffnet werden, welche parallel Mitglied in einem Landtag oder im Europäischen Parlament sein kann.

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