Finanz- und Kassenordnung

In Ergänzung zur Kassen- und Finanzordnung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen und als Bestandteil der Satzung des Kreisverbandes geben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Sächsische Schweiz–Osterzgebirge folgende Ordnung:

§ 1 Schatzmeister/In

Der Kreisverband hat eine/n Schatzmeister/in, die/der die Finanzen des Kreisverbandes verwaltet.

Die/der Schatzmeister/in vertritt den Kreisverband in der Kreiskassiererkonferenz und benennt im Verhinderungsfall seinen Vertreter.

§ 2 Haushalt des Kreisverbandes

Die/der Schatzmeister/in stellt für jedes Kalenderjahr einen Haushaltsplan und die mittelfristige Finanzplanung auf, der danach vom Kreisverbandsvorstand beschlossen wird.

Die Erstattungsordnung des Landesverbandes gilt auch für den Kreisverband.

§ 3 Buchhaltung und Rechenschaftsberichte

Die/der Schatzmeister/in ist verantwortlich für:
– die ordnungsgemäße Buchhaltung und die Buchführung in Sherpa (Buchungssystem der GRÜNEN),
– die Erstellung der Finanzplanung,
– die Führung und Pflege der Mitgliederdatei, er kann diese Aufgabe delegieren,
– fristgerechte Einzahlung der Mitgliedsbeiträge,
– den jährlichen Kassenbericht an die Mitgliederversammlung,
– die fristgerechte Zuarbeit für die Erstellung des Rechenschaftsberichts durch den Landesschatzmeister und das Finanzreferat des Bundesvorstandes.

Der Kreisverband kann seine Buchhaltung an Dritte abgeben.

Der Kreisverband wählt 2 Kassenprüfer/innen zur laufenden Prüfung der Finanzunterlagen.

§ 4 Beiträge

Die Beitragsregelungen des Landesverbandes gelten auch für den Kreisverband. Damit beträgt die Beitragshöhe mindestens 1 % vom Nettoeinkommen, jedoch sollten 5 Euro im Monat als Beitrag nicht unterschritten werden. Sonderregelungen (Sozialklausel) bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

Amts- und Mandatsträger/Innen sollen neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen Mandatsträgerbeiträge (fiskalisch Dauerspenden) leisten. Diese werden vom Kreisverband in Absprache mit den Amts- und Mandatsträger/Innen festgelegt (10 € für Stadtrat/Stadträtin, 20 € für Kreisrat/Kreisrätin).

Beiträge sind durch Lastschriftermächtigung an den Verband zu erbringen. Nach dem erstem Beitragseingang für den laufenden Monat wird der/die Zahlungsleistende als Mitglied geführt.

§ 5 Spenden

Spendenbescheinigungen werden nur von der/dem Schatzmeister/in ausgegeben.

Spenden durch Verzicht sind in der Erstattungsordnung des Landesverbandes geregelt. Danach sind Spenden durch Verzicht bei Pauschalregelungen zu Telekommunikationskosten nicht möglich.

§ 6 Erstattung für Aufwendungen

Die Erstattungsordnung des Landesverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Sachsen gilt auch für den Kreisverband.

§ 7 Kassenordnung des Kreisverbandes

Die/der Schatzmeister/in und ein Vorstandsmitglied sind jeweils alleine für das Konto verfügungsberechtigt.

Zeichnungsberechtigt für vertragliche Vereinbarungen, die mit Ausgaben über 200,00 € verbunden sind, ist der/die Schatzmeister/in.

Für die Verfügungsberechtigung von Geldanlagen gilt Absatz 1 entsprechend.

§ 8 Wirksamkeit

Die Änderung der Kassen- und Finanzordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.01.2016 des Kreisverbandes Sächsische Schweiz–Osterzgebirge in Kraft.