Damit die Energiewende gelingen kann, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Der Windenergie kommt dabei eine Schlüsselrolle zu, da sie vor allem im Herbst und Winter die Hauptlast der Energieerzeugung trägt. Werden zwei Prozent der Fläche in Deutschland zur Erzeugung von Energie mittels Windrädern genutzt, ist die Stromversorgung sichergestellt.
Planungssicherheit schafft Vertrauen
Das Flächenziel lässt eine wichtige Frage aber außen vor: Wo? Wo sollen die zwei Prozent der Fläche herkommen? Und welche zwei Prozent sind für WEAs geeignet? Um das beantworten zu können, erstellen die regionalen Planungsverbände Karten über sogenannten „Windvorranggebiete“. Das sind Flächen, in denen WEAs vorrangig gebaut werden sollen und dürfen, damit andere, weniger ertragreiche oder durch Auflagen des Umwelt- und Naturschutzes gesperrte Flächen unberührt bleiben.
Diese Karten helfen nicht nur Planern, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort. Denn sobald sie in Kraft treten, darf außerhalb der Windvorranggebiete keine neue WEA errichtet werden. Damit herrscht Planungssicherheit. Gleichzeitig sei darauf hingewiesen, dass in diesen Gebieten kein Zwang zur Errichtung von WEAs herrscht. Letztendlich entscheiden Betreiber und Projektierer, ob neue WEAs in den ausgewiesenen Flächen errichtet werden.
Vorranggebiete im Landkreis
Auch wenn die Pläne noch nicht offiziell ausliegen, konnte die Sächsische Zeitung diese bereits einsehen und darüber berichten. Insgesamt 39 Flächen werden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als Windvorranggebiete ausgewiesen. Die Gesamtfläche dieser Gebiete beträgt 1,43 Prozent der Fläche des Landkreises und damit noch etwas weniger als die 2 Prozent, die bis 2032 ausgewiesen sein müssen. Im derzeitigen Plan sind auch Gebiete enthalten, in denen bereits Windparks bestehen oder bereits geplant sind, zum Beispiel in Reichstädt, Neustadt oder Lübau.
Bei der Erstellung der Windvorranggebiete sind alle derzeit geltenden rechtlichen Kriterien in die Bewertung mit eingeflossen. Umwelt- und Naturschutz, Emissionsschutz sowie das Abstandsgebot zu Wohnsiedlungen sind elementare Bedingungen, die ein solches Gebiet erfüllen muss.
Bürgerbeteiligung
Am 23. März werden die Unterlagen offiziell vorgestellt. Vermutlich ab diesem Zeitpunkt sind die Unterlagen dann auch einsehbar. Bevor der Plan in Kraft tritt, wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Alle Bürgerinnen und Bürger haben dabei die Möglichkeit, sich schriftlich zu den Plänen zu äußern. Laut bisherigen Planungen soll dies vom 7. Mai bis 6. Juli möglich sein.
Darüber hinaus plant der Planungsverband, mehrere Informationsveranstaltungen zum Thema durchzuführen. Über die genauen Termine und Orte wird der Verband informieren. Derzeit sind aber keine weiteren Informationen dazu vorhanden.
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