Folgende Meldung wurde von Dr. Paula Piechotta, Mitglied des Deutschen Bundestages, übernommen.
Haushaltsausschuss des Bundestages beschließt Förderung zur Sanierung von Schwimmbädern – Bund unterstützt kommunale Schwimmhallen mit 250 Millionen Euro
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat heute (23.09.2026) Fördermittel im Rahmen des neuen Förderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ speziell für kommunale Schwimmbäder freigegeben. In Sachsen werden 8 Schwimmhallen gefördert.
Dazu Dr. Paula Piechotta, Bundestagsabgeordnete aus Leipzig und bündnisgrünes Mitglied im Haushaltsausschuss:
„Die zweite Runde zur Förderung kommunaler Sportstätten dient allein der Sanierung von Schwimmhallen: Von 250 Millionen Euro Bundesförderung profitieren zahlreiche Projekte, insgesamt lagen uns jedoch fast 1.000 Projekte mit einer Fördersumme von 3,2 Milliarden Euro vor. Hier zeigt sich der enorme Sanierungsstau bei Schwimmhallen, der gerade in vielen ostdeutschen Kommunen vor Ort spürbar ist. Die Bundesgelder sind deshalb besonders in Zeiten klammer Kommunen wichtig und tragen dazu bei, die Schwimmfähigkeit von Kindern wieder zu verbessern. Das ist dringend notwendig, denn in den letzten Jahren ist die Zahl der Nichtschwimmer unter Kindern immer weiter gestiegen, auch bedingt durch den eingeschränkten Schwimmunterricht während der Corona-Pandemie. Um diesem Trend umzukehren, braucht es moderne, gut ausgestattete Schwimmhallen mit ausreichenden Kapazitäten, die zugleich soziale Orte für Bewegung und Begegnung sind.
Dr. Paula Piechotta, Mitglied des Deutschen Bundestages für Bündnis 90/Die Grünen
Gleichzeitig ist Sachsen bei der Verteilung der Fördermittel erneut massiv unterrepräsentiert. Dies ist eine direkte Folge von zu vielen AfD-Abgeordneten aus Sachsen, die bei der Verteilung der Fördergelder keine Rolle spielen.“
Die Projekte aus Sachsen im Einzelnen mit der Fördersumme:
| Leipzig | Sanierung der Schwimmhalle West | 5.040.645 Euro |
| Amtsberg | Sanierung und Ersatzneubau des Freibads Dittersdorf in Amtsberg | 1.857.606 Euro |
| Pulsnitz | Sanierung des Walkmühlenbades | 353.907 Euro |
| Dresden | Ersatzneubau des Hallenbades Klotzsche | 2.500.000 Euro |
| Landkreis Vogtland | Sanierung des Hallenbades der Sonnenhofschule Auerbach in Plauen | 990.000 Euro |
| Frohburg | Sanierung des Naturfreibades | 281.250 Euro |
| Gohrisch | Sanierung des Waldbades Cunnersdorf | 1.000.000 Euro |
| Königsbrück | Sanierung und Erweiterung des Freibades | 544.456 Euro |
Hintergrund zum Programm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ unterstützt der Bund die Kommunen und setzt Impulse für die nachhaltige Modernisierung und Erhaltung wichtiger Sportinfrastrukturen in ganz Deutschland. 2025 wurden Programmmittel mit einem Gesamtvolumen von 333 Millionen Euro im Bundeshaushalt bereitgestellt, um dem Sanierungsstau in vielen Kommunen entgegenzuwirken. Für das Jahr 2026 wurden die Mittel weiter aufgestockt: Eine zweite Tranche mit 250 Millionen Euro steht zusätzlich speziell für die Sanierung von Schwimmstätten im Bundeshaushalt 2026 zur Verfügung. Bis 19. Juni 2026 konnten hierfür Anträge eingereicht werden. Weitere 333 Millionen Euro sind für die Sanierung von Sportstätten allgemein veranschlagt. Auch diese Mittel stehen im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität bereit. Der Projektaufruf ist für den Herbst 2026 vorgesehen.
Das beantragte Gesamtfördervolumen für den Förderaufruf zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder liegt bei circa 3,2 Milliarden Euro. Der Projektaufruf ist damit rund dreizehnfach überzeichnet. Im Fokus der Förderung stehen die nachhaltige Modernisierung sowie die Verbesserung der Barrierefreiheit, um den sozialen Zusammenhalt und die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung zu sichern. Gefördert werden bauliche Anlagen inklusive Schwimmbecken und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Deshalb müssen diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien.
Für Kommunen in einer Haushaltsnotlage beteiligt sich der Bund mit einer erhöhten Quote von bis zu 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Das Programm ist auf überjährige investive Projekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren ausgelegt. Ziel ist es, auch finanziell schwachen Kommunen die Sanierung ihrer sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.
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